Erstes BGH-Urteil zu Entschädigungsklage nach Corona-Schließungen

dpa-AFX · Uhr

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (10.00 Uhr) sein erstes Urteil nach einer Entschädigungsklage wegen Einbußen im Corona-Lockdown. Die Karlsruher Richterinnen und Richter messen dem Verfahren sehr grundsätzliche Bedeutung bei. Denn bundesweit sind viele ähnliche Fälle bei den Gerichten anhängig.

Geklagt hat der Eigentümer einer familiengeführten Veranstaltungslocation mit Schloss-Hotel und Restaurants im Berliner Umland. Er fordert vom Land Brandenburg rund 27 000 Euro und den Ersatz weiterer Schäden. Im Frühjahr 2020 hatten alle Gaststätten für mehrere Wochen weitgehend schließen müssen, Hotels durften keine Touristen mehr aufnehmen. Für den Betrieb des Klägers hatte das bedeutet, dass nur noch im Biergarten Glühwein und Bier zum Mitnehmen verkauft werden konnten. Die Familie bekam 60 000 Euro Soforthilfe. Damit sind nach ihren Angaben die Einbußen aber nicht ausgeglichen.

Das Potsdamer Landgericht und das Oberlandesgericht Brandenburg hatten die Klage abgewiesen. Dagegen richtet sich die Revision in Karlsruhe. Verhandelt wurde der Fall am 3. März. (Az. III ZR 79/21)/sem/DP/jha

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