VIRUS: Regierung plant Gutscheine auch fürs Fitnessstudio

dpa-AFX · Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Wer wegen der Corona-Auflagen das Abo für Fitnessstudio oder Oper nicht nutzen kann, soll mit Gutscheinen entschädigt werden. Das geht aus einem Entwurf des Bundesjustizministeriums hervor, den das Kabinett an diesem Mittwoch beschließen will. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor.

Das "Corona-Kabinett" hatte sich schon am vergangenen Donnerstag auf die Gutschein-Lösung für abgesagte Reisen, Kultur- oder Sportveranstaltungen geeinigt. Das aktuelle Papier präzisiert nun die Pläne für den Veranstaltungsbereich. Für Reisen wird es separate Regelungen geben.

Aus dem Papier wird deutlich, dass auch für Musik-, Sprach- oder Sportkurse Gutscheine geplant sind. Umfasst sind auch Dauerkarten etwa für Fußballvereine.

Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten. Geplant sind auch Härtefallklauseln für alle Kunden, für die ein Gutschein wegen ihrer "persönlichen Lebensumstände" nicht zumutbar ist.

Das Papier, das das Kabinett beschließen will, ist eine "Formulierungshilfe" für einen Gesetzentwurf. Formal einbringen sollen ihn die Koalitionsfraktionen im Bundestag, also Union und SPD, weil das schneller geht als der reguläre Gesetzgebungsprozess.

Verbraucherschützer lehnen die Gutscheinlösung ab. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Nutzer auf den Kosten sitzen bleiben, wenn der Anbieter pleite geht, argumentieren sie. Die Regierung will den Anbietern mit der Regelung hohe Rückzahlungen ersparen und so Pleiten verhindern./hrz/DP/jha

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