Anlageschwerpunkt mBV - Bayern Fokus Multi Asset - R EUR DIS
- WKN
- A4009X
- ISIN
- DE000A4009X6
Wir holen für dich die Verwaltungsvergütungen beim Fondssparen zurück und zahlen dir die Bestandsprovisionen, auch für bereits gekaufte Fonds, aus.
Zusammensetzung nach Branchen
Zusammensetzung nach Land
Zusammensetzung nach Instrument
Top Holdings zu mBV - Bayern Fokus Multi Asset - R EUR DIS
Wertpapiername | Anteil |
---|---|
Allianz SE | 4,16 % |
Siemens AG | 3,94 % |
Siemens Energy AG | 3,15 % |
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München | 3,08 % |
Bayer. Landesbank EMTN Reg.S. Green Bond v.23(2028) | 3,02 % |
Bayer. Landesbank EMTN Reg.S. Pfe. v.23(2033) | 2,89 % |
Robert Bosch GmbH EMTN Reg.S. v.23(2043) | 2,88 % |
Münch. Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München Reg.S. F.-to-F. v.18(2049) | 2,84 % |
Bayer. Motoren Werke AG | 2,72 % |
Infineon Technologies AG EMTN Reg.S. v.20(2032) | 2,63 % |
Summe: | 31,31 % |
Fondsstrategie zu mBV - Bayern Fokus Multi Asset - R EUR DIS
Ziel der Anlagepolitik des mBV - Bayern Fokus Multi Asset ('Fonds') ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen möglichst hohen Wertzuwachs zu erzielen. 100 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Wertpapieren gehalten werden, wobei mindestens 51 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Aktien, Anleihen und Investmentanteile investiert werden. Mindestens 51% des Wertes des OGAW-Sondervermögens werden in Aktien, Anleihen und Geldmarktinstrumente von Emittenten, die selbst oder deren Mutterkonzerne ihren juristischen Sitz im Bundesland Bayern haben, angelegt. Des Weiteren kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in Geldmarktinstrumente investieren. Bis zu 10 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Investmentanteilen angelegt werden. Bis zu 25 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Bankguthaben gehalten werden. Bis zu 10 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen indirekt in Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Kupfer) investiert werden. Der indirekte Erwerb erfolgt über 1:1-Zertifikate unter den Voraussetzungen des § 193 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8 KAGB. Die physische Lieferung von Edelmetallen ist ausgeschlossen. Die Delta-1 Zertifikate auf Edelmetalle sind zusammen mit den in § 198 KAGB bezeichneten Vermögensgegenständen in der Summe auf 10 Prozent beschränkt. Mindestens 25 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens werden in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt, die nach den Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen erworben werden können.