Neue Klimaklage junger Menschen scheitert in Karlsruhe
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Eine neue Klimaklage von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Karlsruhe ist nach wenigen Monaten ohne nähere Prüfung gescheitert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) teilte am Freitag mit, dass das Bundesverfassungsgericht es abgelehnt habe, sich noch einmal mit dem Klimaschutzgesetz des Bundes zu beschäftigen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte, dass die Richterinnen und Richter die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hätten. Der Beschluss sei Ende Mai ohne Begründung ergangen. (Az. 1 BvR 188/22)
Im Frühjahr 2021 hatten die Verfassungsrichter in einem aufsehenerregenden Beschluss festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist: Handelt die Politik heute zu zögerlich, geht das auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen. Der Bund musste daraufhin sein Klimaschutzgesetz nachbessern. Der Umwelthilfe und den Klägern ging das nicht weit genug. Mit der zweiten Klage, die im Januar eingereicht wurde, wollten sie Maßnahmen wie Tempolimits und eine wirksame Sanierung öffentlicher Gebäude erzwingen.
Die DUH kündigte an, mit den Klägerinnen und Klägern nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, es bleibe keine andere Wahl. "Denn einerseits sehen wir fast täglich in den Nachrichten, wie die Klimakrise mit Dürren, Hitzewellen, Feuern, Stürmen und Fluten bereits heute immer dramatischer voranschreitet. Andererseits erleben wir, wie Regierungen nach wie vor abwiegeln und bremsen."/sem/DP/ngu