EQS-CMS: Aurubis AG: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Aurubis AG / Aktienrückkauf 2. Zwischenmeldung Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 – Aktienrückkauf 2. Zwischenmeldung Die Aurubis AG hat den durch Bekanntmachung vom 07. November 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 eingeleiteten Aktienrückkauf am 08. November 2022 begonnen. Im Zeitraum vom 14. November 2022 bis zum 18. November 2022 wurden insgesamt 33.500 Aktien (ISIN DE0006766504) zurückerworben. Der Erwerb der Aktien diente einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) 596/2014 zu erfüllen. Der Rückkauf erfolgte über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse unter Führung eines Kreditinstituts, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Aurubis AG getroffen hat. Im Zeitraum vom 14. November 2022 bis zum 18. November 2022 betrugen die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen jeweils pro Tag:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms seit dem 08. November 2022 bis einschließlich 18. November 2022 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 59.000 Aktien. Unter www.aurubis.com sind die innerhalb eines Tages getätigten Einzelgeschäfte veröffentlicht. Hamburg, im November 2022 Der Vorstand 21.11.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Aurubis AG |
Hovestrasse 50 | |
20539 Hamburg | |
Deutschland | |
Internet: | www.aurubis.com |
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1492557 21.11.2022 CET/CEST