Öko-Strom-Förderung kostet Bund rund 8,77 Mrd Euro mehr

Reuters · Uhr
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Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung rechnet für das laufende Jahr mit Mehrausgaben von rund 8,77 Milliarden Euro zur Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien wie Sonne und Wind.

Das Bundesfinanzministerium informierte am Montag laut einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Schreiben den Haushaltsausschuss des Bundestages über eine überplanmäßige Mehrausgabe in dieser Höhe. "Nach aktuellem Stand sind die Mittel auf dem EEG-Konto bereits jetzt nahezu vollständig aufgebraucht", schrieb Finanz-Staatssekretär Florian Toncar (FDP). "Ohne Einwilligung in die Mehrausgabe könnten die Abschlagszahlungen für die Monate Juli bis Dezember durch den Bund nicht sichergestellt werden." Bisher waren 10,6 Milliarden Euro für die EEG-Förderung 2024 eingeplant.

Aus dem Schreiben, über das zuerst "Bild" berichtet hatte, geht nicht hervor, wie der Mehrbedarf von 8,769 Milliarden Euro finanziert werden soll. Der hohe Mehrbedarf ist vor alle Folge des gesunkenen Strompreises an der Börse. Da Betreibern etwa von Photovoltaik- und Windanlagen höhere Preise garantiert wurden, muss der Bund die Differenz ausgleichen. Früher wurde dies durch eine EEG-Umlage auf die Strompreise finanziert. Die Ampel-Koalition hatte jedoch entschieden, dass zur Entlastung der Stromverbraucher der Bund diese Kosten trägt.

"Die stark rückläufige Entwicklung der Strompreise und der damit einhergehende hohe Finanzierungsbedarf wurde zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushalts 2024 nicht vorhergesehen", schrieb Toncar. Dabei hatte sich die Regierung auf Berechnungen der Übertragsnetzbetreiber vom Herbst 2023 gestützt.

Vor zehn Tagen war bekannt geworden, dass in der Regierung über die Möglichkeit eines Nachtragshaushalts für 2024 nachgedacht wird, unter anderem um das Finanzloch beim Öko-Strom zu stopfen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Ende Mai eingeräumt, dass der Öko-Strom ein Milliardenloch aufreißt. "Deswegen werden wir miteinander darüber reden, welchen Teil der Klima- und Transformationsfonds übernehmen kann und welcher Teil durch Zuweisung dann abgedeckt werden kann", sagte Habeck. Die Zuweisung zusätzlicher Gelder aus dem Bundesetat an den KTF war mit dem Bundeshaushalt 2024 rechtlich ermöglicht worden.

(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Birgit Mittwollen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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