Moskau: Gesetz ermöglicht weitere Verbote ausländischer Organisationen

dpa-AFX · Uhr

MOSKAU (dpa-AFX) - Das russische Parlament, die Staatsduma, hat die Grundlage für ein Verbot aller ausländischen Organisationen im Land gelegt. Das am Dienstag in zweiter und abschließender dritter Lesung verabschiedete Gesetz sieht vor, auch Organisationen, die direkt von fremden Staaten gegründet wurden, als "unerwünscht" einstufen und damit verbieten zu können. Damit sei eine Gesetzeslücke gegen westliche Einflussnahme in Russland geschlossen worden, argumentierten die Parlamentarier. Bisher hätten nur Nichtregierungsorganisationen verboten werden können.

Davon könnten theoretisch auch staatliche Kultureinrichtungen eines ausländischen Staats betroffen sein, die in Russland tätig sind. Außerdem können Mitarbeiter einer solchen "unerwünschten Organisation" bestraft werden - mit einer Geldstrafe von bis zu umgerechnet 5000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren Haft. Die Führung einer solchen Organisation kann sogar mit bis zu sechs Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Zum Inkrafttreten des Gesetzes muss es noch von der zweiten Kammer des Parlaments, dem Föderationsrat, angenommen und von Kremlchef Wladimir Putin unterschrieben werden. Das gilt allerdings als Formsache.

Russland hat in den vergangenen Jahren - vor allem seit Beginn des von Putin befohlenen Angriffskriegs gegen die Ukraine - schon knapp 200 Nichtregierungsorganisationen verboten. Zu den bekanntesten zählen die Naturschutzorganisationen Greenpeace und WWF sowie die Menschenrechtsbewegung Memorial. Auch unabhängige Medien wie Medusa und der Fernsehkanal TV Rain wurden verboten, genauso wie jahrelang in Russland tätige deutschen Parteienstiftungen wie die Friedrich-Ebert-Stiftung oder die Heinrich-Böll-Stiftung. Für die Einstufung ist das Justizministerium verantwortlich./bal/DP/he

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