EQS-News: SdK ruft Anleiheinhaber der Veganz Group AG zur Interessensbündelung auf
Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK ruft Anleiheinhaber der Veganz Group AG zur Interessensbündelung auf
25.10.2024 / 16:04 CET/CEST
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SdK ruft Anleiheinhaber der Veganz Group AG zur Interessensbündelung auf
Die Veganz Group AG hat die Inhaber der Anleihe 2020/2025 (ISIN DE000A254NF5 / WKN A254NF) zu einer Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen, die voraussichtlich im Zeitraum 18.11.2024 bis zum 20.11.2024 stattfinden wird. Es soll in erster Linie über eine Laufzeitverlängerung um fünf Jahre bis 24.02.2030 sowie der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters Beschluss gefasst werden.
Die Laufzeitverlängerung sei für die Veganz Group ein wichtiger Baustein, um die Transformation der Veganz-Gruppe erfolgreich abzuschließen und um nachhaltiges, profitables Wachstum zu gewährleisten.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) rät den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber sowie eine kostenlose Stimmrechtsvertretung in der Abstimmung ohne Versammlung sowie einer möglichen weiteren Abstimmung mit verringertem Quorum. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/veganz registrieren. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren und alle betroffenen Anleiheinhaber auf kommenden Gläubigerversammlung kostenlos vertreten.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 25.10.2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
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