EQS-CMS: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Börse AG / Erwerb eigener Aktien
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 /
24.03.2025 / 11:37 CET/CEST
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Frankfurt am Main, 24. März 2025
Im Zeitraum vom 17. März 2025 bis einschließlich 21. März 2025 hat die Deutsche Börse AG insgesamt 612 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms erworben, das mit der Bekanntmachung vom 24. Februar 2025 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Datum Aktien (Stück) Durchschnittskurs (EUR)
17.03.2025 54 269,8000
18.03.2025 141 269,8809
19.03.2025 137 271,2467
20.03.2025 141 270,4759
21.03.2025 139 265,8475
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 26. Februar 2025 bis einschließlich 21. März 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 2.458 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutsche Börse AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Deutsche Börse AG beauftragtes Kreditinstitut.
Die Deutsche Börse AG wird zudem auf ihrer Internetseite (https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/investor-relations/aktie-und-anleihen/aktienrueckkauf) regelmäßig über die Fortschritte des Aktienrückkaufs informieren.
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