Kartellamt gibt DFL bei "50+1"-Regel Hausaufgaben auf

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Düsseldorf (Reuters) - Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss dem Bundeskartellamt zufolge bei der Anwendung der "50+1"-Regel nachbessern.

Grundsätzlich hat die Bonner Behörde weiter keine Bedenken gegen das Regelwerk, das verhindern soll, dass externe Investoren die Mehrheit bei den 36 Vereinen der ersten und zweiten Bundesliga übernehmen, wie sie am Montag mitteilte. Doch müsse die DFL einige Schritte einleiten, um künftig eine rechtssichere Anwendung der Regel zu erreichen. "Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden", mahnte Kartellamtschef Andreas Mundt an. Die DFL müsse unter anderem bei allen Vereinen "für offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans" sorgen.

Ermittlungen des Kartellamts hätten ergeben, "dass die DFL in ihrer Lizenzierungspraxis nicht ausreichend darauf achtet, dass durchgängig alle Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga ihren Fans die Möglichkeit bieten, als stimmberechtigtes ordentliches Neumitglied aufgenommen zu werden", erklärte die Behörde. In der Vergangenheit hatte es hierzu mit Blick auf RB Leipzig Kritik gegeben. Dort hat zwar der Verein formal das Sagen, dieser wird aber von wenigen Mitgliedern aus dem Umfeld des österreichischen Getränkekonzerns Red Bull kontrolliert. "Nur mit einer stringenten Durchsetzung der Zugänglichkeit der Vereine kann die 50+1-Regel das Ziel der Vereinsprägung erfüllen, das sie vom Kartellrecht ausnehmen kann", betonten die Kartellwächter. Hierfür werde die DFL sorgen müssen.

Bei einer Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an ihren Medienerlösen habe die DFL im Dezember 2023 die "50+1"-Regel nicht konsequent umgesetzt. In diesem Zusammenhang kritisierte das Amt das Vorgehen von Hannover 96: Grund dafür war das damals vermutete Ja des Geschäftsführers von Hannover 96, Martin Kind, das der Weisung des Vereins widersprochen hätte. Folgen könnten die Überlegungen des Kartellamts auch für die Werksmannschaften Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg haben, die dem Pharmakonzern Bayer und dem Autobauer VW gehören. Für sie gibt es Ausnahmen vom Regelwerk. Alle Klubs müssten "grundsätzlich homogene Wettbewerbsbedingungen vorfinden". "Das bedeutet, dass bei allen Klubs (...) zumindest perspektivisch sichergestellt werden muss, dass der für Neumitglieder offene Mutterverein die Profiabteilung beherrscht", unterstrich das Kartellamt. Zeitdruck machen die Bonner aber nicht: Insgesamt könnte für die Umsetzung der Forderungen "auch ein längerer Übergangszeitraum gerechtfertigt sein".

(Bericht von Matthias Inverardi, redigiert von Philipp Krach. Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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