Bericht/Gesetzentwurf zum Lobbyregister: Strafe bis zu 50 000 Euro

dpa-AFX · Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht im neuen sogenannten Lobbyregister drohen nach einem Medienbericht Ordnungsstrafen bis zu 50 000 Euro. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Union und SPD hervor, über den das Nachrichtenportal "The Pioneer" berichtet. Die Pflicht besteht demnach für regelmäßige Interessenvertreter im Umfeld des Bundestags. Dazu solle eine öffentlich einsehbare Liste der Lobbyisten geschaffen werden. Zudem sei künftig ein Verhaltenskodex für sie verpflichtend.

Vor wenigen Wochen hatten sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD nach der Affäre um den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor grundsätzlich auf ein verbindliches Lobbyregister für den Bundestag verständigt. Ziel sind strengere Transparenzregeln für Interessensvertreter und deren Vorgehen im Parlament, um Korruption vorzubeugen. Amthor geriet wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence stark in die Kritik.

Dem Bericht zufolge sollen in dem Register sämtliche Daten der Organisationen und Unternehmen, ihre Tätigkeit, Namen und Anschrift der Vertreter, Angaben zu Auftraggebern sowie die jährlichen Lobbyausgaben ohne Personalkosten und Zuwendungen und Spenden oberhalb von 20 000 Euro veröffentlicht werden. Wer die finanziellen Angaben verweigert, soll keinen Hausausweis für den Bundestag erhalten./zeh/DP/zb

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