BGH entscheidet: Wie eigenmächtig darf Facebook Inhalte untersagen?

dpa-AFX · Uhr

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (12.00 Uhr), unter welchen Bedingungen Facebook bei Verstößen gegen die eigenen Plattform-Regeln Beiträge löschen und Nutzer sperren darf. Die sogenannten Gemeinschaftsstandards des Netzwerks gelten weltweit. Facebook will damit zum Beispiel diskriminierende oder anstößige Inhalte verhindern. Nur wer zustimmt, kann Facebook nutzen.

Aber nicht alle Äußerungen, die geahndet werden, sind auch nach deutschem Recht strafbar. Die Frage ist, ob Facebook damit zu weit geht und die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit seiner Nutzerinnen und Nutzer verletzt. Geklagt haben ein Mann und eine Frau, die nach abschätzigen Äußerungen über Muslime und Zugewanderte zeitweise gesperrt wurden. (Az. III ZR 179/20 u.a.)/sem/DP/nas

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