EU-Gericht gibt Bürgerinitiative im Streit mit Brüssel Recht

dpa-AFX · Uhr

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das EU-Gericht hat den Beschluss der EU-Kommission gekippt, eine geplante Bürgerinitiative gegen Handel mit Gütern aus besetzten Gebieten nicht zuzulassen. Die Kommission habe ihre Entscheidung 2019 nicht ausreichend begründet, urteilte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Die Gründe einer solchen Ablehnung müssten für die Bürger nachvollziehbar sein, die eine geplante Bürgerinitiative registrieren wollten (Rechtssache T-789/19).

Es ging um die geplante Europäische Bürgerinitiative zur "Gewährleistung einer mit den EU-Verträgen und dem Völkerrecht im Einklang stehenden gemeinsamen Handelspolitik". Ziel sollte sein, dass die EU-Kommission die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus besetzten Gebieten unterbindet. Auf welches Land sich das bezieht, wird im Urteil nicht genannt. Politisch besonders umstritten ist seit langem der Handel mit Gütern aus von Israel besetzten Gebieten.

Die Kommission argumentierte, die Bürgerinitiative ziele auf einen Rechtsakt, der die Handelsbeziehungen zu einem Drittstaat beschränken solle. Sie sei nicht befugt, einen solchen Rechtsakt vorzulegen. Die Initiatoren der Bürgerinitiative klagten gegen die Entscheidung und bekamen jetzt in erster Instanz Recht. Die Kommission könnte nun weiter vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Wird eine Bürgerinitiative von der Kommission registriert, können EU-Bürger diese mit ihrer Unterschrift unterstützen. Erreicht sie binnen eines Jahres eine Million Unterschriften, muss sich die EU-Kommission mit dem Anliegen beschäftigen. Bindend sind die Europäischen Bürgerinitiativen jedoch nicht./wee/DP/fba

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