Heil will höhere Abgabe für "Nullbeschäftiger" von Behinderten

Reuters · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Berlin (Reuters) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will Betriebe zu einer deutlich höheren Abgabe verpflichten, wenn sie entgegen gesetzlicher Vorgaben keine Schwerbehinderten beschäftigen.

Der SPD-Politiker schlug am Donnerstag vor, die sogenannte Ausgleichabgabe für solche Betriebe ab 2022 auf 720 Euro monatlich zu verdoppeln. "Für die 'Nullbeschäftiger' habe ich null Verständnis", sagte Heil bei einer Konferenz des Deutschen Behindertenrates. "Und auch Corona kann nicht dafür herhalten, die Null-Quoten weiter zu tolerieren." Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) reagierte prompt ablehnend und sprach von einem "politischen Manöver". SPD-Arbeitsmarktexpertin Kerstin Tack sieht Arbeitgeber in der sozialen Verantwortung.

Fällig würde die höhere Abgabe erst zum 31. März 2023, da die Zahlungen rückwirkend ermittelt werden. Betroffen davon wären nach Zahlen des Arbeitsministeriums rund 43.000 Arbeitgeber, die keinen einzigen Schwerbehinderten beschäftigen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet wären. In Deutschland müssen Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens eine schwerbehinderte Person einstellen. Grundsätzlich sollen Menschen mit Behinderung fünf Prozent der Belegschaft ausmachen.

EINNAHMEN VON ÜBER 500 MIO. EURO DURCH AUSGLEICHABGABE

Wer diese Vorgaben verfehlt, muss die Ausgleichabgabe zahlen, die nach der Beschäftigungsquote gestaffelt ist. Für das Jahr 2019 belief sich das Aufkommen daraus auf 583 Millionen Euro. Den Großteil des Geldes erhalten die Integrationsämter, um damit Leistungen für die Teilhabe Schwerbehinderter zu finanzieren.

Bisher liegt der Höchstbetrag der Abgabe (ab Januar 2021) bei 360 Euro monatlich, wenn die Beschäftigungsquote null bis unter zwei Prozent beträgt. Den doppelten Betrag will Heil nun für eine neue Stufe von null Prozent einführen. Für Betriebe bis 59 Beschäftigte gelten geringere Beiträge.

Die Erhöhung sei "kein taugliches Mittel für mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen", erklärte die BDA. "Die zusätzliche Strafzahlung sendet gegenüber den ohnehin aktuell sehr belasteten Betriebe ein falsches Signal."

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