Murray Energy Corporation informiert auf seiner Website über Murray Metallurgical

BUSINESS WIRE · Uhr

Seit dem 2. Dezember 2019 führt die Murray Energy Corporation (das „Unternehmen“) im Rahmen gesonderter Vertraulichkeitsvereinbarungen Gespräche mit bestimmten Mitgliedern einer Ad-hoc-Gruppe von Superpriority-Kreditgebern in Bezug auf Murray Metallurgical Coal Holdings, LLC und ihre Tochtergesellschaften (zusammen „Murray Metallurgical“).

Aufgrund der Vertraulichkeitsvereinbarungen ist das Unternehmen zur Offenlegung aller wesentlichen nicht öffentlichen Informationen verpflichtet, die den betreffenden Kreditgebern bis zum 9. Dezember 2019 um 8.30 Uhr (New Yorker Zeit) oder davor zur Verfügung gestellt wurden. Das Unternehmen hat bestimmte bisher unveröffentlichte Informationen auf seiner Website veröffentlicht, um seinen Offenlegungspflichten gemäß den Vertraulichkeitsvereinbarungen nachzukommen. Diese Informationen können auf der Website des Unternehmens unter murrayenergycorp.com/investors im Abschnitt für Anleger eingesehen werden.

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Safe-Harbor-Erklärung

Die Materialien, auf die in dieser Pressemitteilung Bezug genommen wird und die auf unserer Website veröffentlicht wurden, enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund vielerlei Faktoren wesentlich von den in dieser Pressemitteilung und in den Materialien zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen. Dazu gehören: (i) die Marktnachfrage nach Kohle und Elektrizität, (ii) geologische und meteoroligische Bedingungen sowie sonstige Risiken des Kohlebergbaus, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, (iii) gegen uns erhobene Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, (iv) die Deckung bestimmter Verbindlichkeiten durch unsere Versicherung, (v) unsere Fähigkeit, langfristig eingegangene Vereinbarungen über Kohlelieferungen zu verlängern oder zukünftig neue Verträge abzuschließen, (vi) eine Zunahme des Wettbewerbs innerhalb unserer Branche und mit Produzenten konkurrierender Energiequellen, (vii) die Genauigkeit, mit der wir unsere Kohlereserven schätzen können, und Wertänderungen unserer nachgewiesenen und wahrscheinlichen Kohlereserven, (viii) Verfügbarkeit und Preise von Bergbau- und Industriezubehör, (ix) Tarifabschlüsse, Arbeitnehmerbeziehungen und die Verfügbarkeit von Arbeitskräften, (x) Transportkapazität, -leistung und -kosten, (xi) Verlust von wichtigen Kunden, (xii) unsere Fähigkeit, Bürgschaften zu akzeptablen Bedingungen zu erhalten oder zu erneuern, (xiii) die Möglichkeit von Streiks oder anderen Arbeitsniederlegungen an unserer einzigen gewerkschaftlich organisierten Mine, (xiv) Leistungsverpflichtungen gegenüber pensionierten Mitarbeitern und Pensionspläne, (xv) unsere Fähigkeit, wichtige Führungskräfte zu binden und qualifizierte Mitarbeiter anzuwerben und zu binden, (xvi) die Auswirkungen zukünftiger Gesetze und die Änderung von Vorschriften, Regierungspolitik und Steuern, einschließlich Gesetzen in Verbindung mit Genehmigungen, Minensicherheit und Gesundheit sowie Landrechten von Minenbetreibern sowie Gesetzen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, (xvii) die Fähigkeit des Unternehmens, vom Insolvenzgericht der Vereinigten Staaten für den südlichen Distrikt von Ohio (das „Insolvenzgericht“) die Genehmigung für einen Chapter 11-Plan oder einen anderen Plan zur Umstrukturierung zu erhalten, einschließlich der Behandlung der Forderungen der Kreditgeber und Handelsgläubiger des Unternehmens, (xviii) die Fähigkeit des Unternehmens, Genehmigungen seiner Anträge in den Chapter 11-Fällen für die Murray Energy Holdings Co., das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften (zusammen die „Chapter 11-Fälle“) zu erhalten sowie der Entscheidungen des Insolvenzgerichts in den betreffenden Chapter 11-Fällen sowie in Chapter 11-Fällen im Allgemeinen, (xix) der Zeitraum, der dem Unternehmen in den Chapter 11-Fällen zugebilligt wird, um seine Geschäfte fortzuführen, (xx) Risiken im Zusammenhang mit Anträgen Dritter in den Chapter 11-Fällen, die die Fähigkeit des Unternehmens beeinträchtigen können, einen Umstrukturierungsplan zu entwickeln und umzusetzen, (xxi) die potenziell nachteiligen Auswirkungen der Chapter 11-Fälle auf die Liquidität, die Ertragslage oder die Geschäftsaussichten des Unternehmens, (xxii) die Fähigkeit, den Geschäfts- und Umstrukturierungsplan des Unternehmens umzusetzen, (xxiii) erhöhte Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit den Chapter 11-Fällen und anderen Rechtsstreitigkeiten sowie die inhärenten Risiken eines Insolvenzverfahrens.

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Jason Witt

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