Noch keine Anzeichen für große Pleitewelle durch Corona-Krise

Reuters · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Berlin (Reuters) - Trotz der weiterhin prekären Lage in Sparten wie dem Gastgewerbe zeichnet sich die bei Ausbruch der Corona-Krise befürchtete große Insolvenzwelle bislang nicht ab.

Die Entwicklung spreche noch nicht dafür, erklärte das Statistische Bundesamt am Dienstag. Der erwartete sprunghafte Anstieg der Insolvenzzahlen im Zuge der Pandemie sei bisher ausgeblieben. Im April lag die Zahl der angemeldeten Unternehmenspleiten demnach neun Prozent unter dem Vorjahreswert und sogar 21 Prozent unter dem Wert für April 2019, als die Wirtschaft noch unbelastet von der Coronakrise rund lief.

Im besonders von der Pandemie betroffenen Gastgewerbe meldeten laut Destatis zwar mehr Unternehmen Insolvenz an als in anderen Branchen, jedoch immer noch weniger als in den Vergleichsmonaten der Jahre 2020 und 2019.

Auch der Berufsverband der Insolvenzverwalter sieht bisher keine außergewöhnlichen Veränderungen bei der täglichen Arbeit. Die anhaltend niedrigen Unternehmensinsolvenzzahlen seien auf der einen Seite die Folge des "weiterhin staatlich gelenkten Insolvenzgeschehens". Doch es gebe auch Faktoren wie die Gründungsdynamik. Binnen 15 Jahren sei die Zahl der Gewerbeanmeldungen von 960.000 auf 660.000 zurückgegangen. Im selben Zeitraum hätten sich die Unternehmensinsolvenzen um zwei Drittel verringert. "Die Insolvenzen stehen in einer direkten Relation zu den Unternehmensgründungen. Junge Unternehmen sind in den ersten fünf Jahren nach Gründung deutlich insolvenzanfälliger als ältere Unternehmen", erklärte der Vorsitzende des Verbands der Insolvenzverwalter in Deutschland (VID), Christoph Niering.

Vom 1. März bis zum 30. September 2020 waren laut Destatis diejenigen Unternehmen von der Insolvenzantragspflicht befreit, deren "Insolvenzreife" auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhte und die Aussichten darauf hatten, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Seit dem 1. Oktober 2020 war ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtend, bei Überschuldung galt die Befreiung weiterhin bis Jahresende 2020. Eine weitere Ausnahmeregelung galt bis Ende April 2021. Erst seit Anfang Mai greift die Insolvenzantragspflicht nun wieder in vollem Umfang.

Wie aus der am Dienstag veröffentlichten Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts hervorgeht, sahen sich im Juni allerdings nur noch 14 Prozent der Unternehmen in einer existenzbedrohenden Situation, nach 18,7 Prozent im Februar. "Immer noch besonders gefährdet sind die Unternehmen der Veranstaltungsbranche mit 70,4 Prozent, vor den Reisebüros und -veranstaltern mit 68,0 Prozent", erklärte Ifo-Experte Klaus Wohlrabe.

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