OTS: Rogert & Ulbrich / Neue Runde im Abgasskandal: Wegweisendes Urteil zu ...

dpa-AFX · Uhr

Neue Runde im Abgasskandal: Wegweisendes Urteil zu Abgasmanipulation beim Motor EA 288 - jetzt auch Euro-6-Diesel betroffen Köln (ots) - VW hat nicht nur beim Motor EA 189 illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt, sondern auch beim Nachfolger EA 288. Damit sind jetzt auch vermeintlich saubere Euro-6-Diesel betroffen. Das legen interne Dokumente des Autokonzerns nahe. Bereits in der Vergangenheit gab es dazu Hinweisbeschlüsse mehrerer Landgerichte und des Oberlandesgerichts (OLG) Köln sowie ein Urteil des Landgerichts Duisburg. Nun wertete auch das Landgericht Regensburg die sogenannte "Zykluserkennung" bei diesem Motor als sittenwidrige Schädigung und verurteilte den Autokonzern zu Schadenersatz.

Das Regensburger Gericht gab dem Käufer eines VW Golf VII recht und sprach ihm einen Schadenersatz von 9.149 Euro zuzüglich Zinsen zu; dabei wurde eine Nutzungsentschädigung angerechnet (Urteil vom 06.02.2020, Az. 73 O 1181/19). Mit der Abgasmanipulation habe sich das Unternehmen auf rechtswidrigem Weg Wettbewerbsvorteile zu verschaffen versucht, um seinen Gewinn zu steigern.

Der Kläger hatte dem Gericht als Beleg ein internes Dokument des Volkswagen-Konzerns vorgelegt. Diese "Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288", so das Gericht, beschreibe genau, wie VW versuche, die Abgaswerte zu manipulieren. Das Fahrzeug erkennt, wenn es sich auf einem Prüfstand befindet, und verstärkt in diesem Fall die Abgasrückführung. So werden in der Prüfsituation deutlich weniger umwelt- und gesundheitsschädliche Stickoxide ausgestoßen als im Normalbetrieb auf der Straße.

Gerichte geben Autokäufern recht

Der Motor EA 288 wird seit 2012 in verschiedenen Fahrzeugtypen des Volkswagen-Konzerns verwendet. VW hat zwar eingeräumt, dass diese Motoren mit einer Zykluserkennung ausgestattet sind, bestreitet aber stets, dass es sich dabei um eine unzulässige Abgasmanipulation handelt. Üblicherweise argumentiert der Wolfsburger Konzern, dass für die Typgenehmigung lediglich die auf dem Prüfstand ermittelten Werte relevant seien. Das sehen immer mehr Gerichte anders: Dies belegen u. a. Urteile bzw. Hinweisbeschlüsse der Landgerichte Duisburg (30.10.2018, Az. 1 O 231/18 ), Wuppertal (15.03.2019, Az. 2 O 273/18), Baden-Baden (13.01.2020, Az. 4 O 247/19) sowie des OLG Köln (12.09.2019, Az. 15 U 234/18 und 19.09.2019, Az. 15 U 117/19) - und nun die Regensburger Entscheidung.

Anwälte rechnen mit einer weiteren Klagewelle

"Dieses Urteil zeigt, dass der Abgasskandal noch lange nicht vorbei ist", erklärt Klägeranwalt Professor Dr. Marco Rogert von der Verbraucherschutzkanzlei Rogert & Ulbrich. "Im Gegenteil: Die Abgasmanipulation beim EA 288-Motor betrifft auch die vermeintlich sauberen Euro-6-Diesel - und damit Zigtausende Autokäufer, die nun gute Chancen auf Rückabwicklung

und Rückerstattung des Kaufpreises haben. Wir rechnen mit einer weiteren Klagewelle und empfehlen allen Betroffenen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen."

Über Rogert & Ulbrich

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Für mehrere tausend Fahrzeugbesitzer haben sie bereits Entschädigungen erstritten.

Im Rahmen der R|U|S|S Litigation haben die Rechtsanwälte Professor Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG vertreten. Mehrere hundert Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere Schwerpunkte der Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und Logistikrecht sowie Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen Privatrecht und seinen niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner Professor Dr. Rogert die erste Adresse bei Rechtsfragen im deutsch-niederländischen Kontext.

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