ROUNDUP: Sachsen lockert Corona-Beschränkungen - Verordnung bis 31. März

dpa-AFX · Uhr

DRESDEN (dpa-AFX) - Sachsen lockert wie angekündigt ab Montag einige Beschränkungen in der Corona-Pandemie. Das beschloss das Kabinett am Freitag. Grundlage ist die Vereinbarung von Bund und Ländern vom vergangenen Mittwoch. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) appellierte an die Bürger, vorsichtig zu bleiben. Das Virus verzeihe nicht, "selbst die kleinsten Fehler nicht", sagte sie und verwies auf die Mutationen des Coronavirus. Diese Fälle würden sich im Freistaat derzeit jede Woche verdoppeln. Inzwischen gebe es 649 Nachweise auf Mutationen und sechs Todesfälle.

Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) sprach von einem Balanceakt. Dort wo geöffnet werde, müsse so viel wie möglich getestet werden. Sachsen weiche nur punktuell von einigen Regelungen der Bund-Länder-Vereinbarung ab. Das betreffe etwa die Testpflicht bei Kunden von Anbietern "körpernaher Dienstleistungen" wie Kosmetik und Tattoos, die ab einer bestimmten Inzidenz wieder öffnen dürfen. Personal und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März in der Pflicht, sich einmal wöchentlich testen zu lassen. Arbeitgeber müssen die Tests bereitstellen.

Grundsätzlich werden die geltenden Corona-Maßnahmen im Wesentlichen fortgeführt, Kontaktbeschränkungen aber gelockert. Ab Montag sollen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Bislang geltende Beschränkungen wie die nächtliche Ausgangssperre fallen gänzlich weg.

Buchläden, Baumärkte, Baumschulen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte gelten nun als Teil der Grundversorgung und dürfen mit Auflagen ab Montag öffnen. Nötig sind hier eine Begrenzung der Kundenzahl und ein Hygienekonzept. Fahrschulen sind wieder in vollem Umfang geöffnet, müssen aber ihr Personal wöchentlich testen und sich von Kunden einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest zeigen lassen.

Weitere Lockerungen sind an die Bedingung geknüpft, dass nicht mehr als 1300 Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind. Wird zudem die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 landesweit und im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, können die örtlichen Behörden zum Beispiel "Click & Meet" im Handel nach vorheriger Terminbuchung erlauben.

Dann ist auch Individualsport im Außenbereich allein, zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren möglich. "Bleiben die Neuinfektionszahlen konstant unter 100 oder sinken gar unter 50, werden wir im Sport weitere Öffnungen vornehmen", versprach Innenminister Roland Wöller (CDU).

Die Formel "Fünf Tage unter Inzidenz von 100" gilt auch als Schwelle für die Öffnung der Betriebe mit "körpernahen Dienstleistungen". Zudem dürfen dann ab 15. März botanische Gärten, Zoos und Tierparks mit vorheriger Terminbuchung wieder besucht werden. Gleiches gilt für Museen, Galerien und Gedenkstätten.

Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz im Land und der Region nach den ersten Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen nicht erhöht, sind ab 22. März neue Erleichterungen möglich. Dazu zählt Außengastronomie mit Terminbuchung und die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie Tanzschulen mit Schnelltest für Besucher. Bei diesem Wert ist zudem "kontaktfreier Sport" in der Halle und Kontaktsport wie Fußball draußen zulässig. Bibliotheken dürfen wieder öffnen.

Sollte der Inzidenzwerte auf unter 50 oder sogar unter 35 sinken, werden bis dahin geltende Auflagen hinfällig. Andererseits werden sie sukzessive wieder verschärft, wenn Inzidenzwerte steigen./jos/DP/he

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