Vorsicht mit der Abgeltungssteuer!

Jessica Schwarzer · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Der Soli wird abgeschafft, zumindest für die meisten Deutschen. Folgt nun die Abgeltungssteuer? Angedacht ist das bereits, doch was dann? Aktionäre befürchten die nächste Mehrbelastung.

Kaum ist die Abschaffung des Solidaritätszuschlages (kurz Soli) beschlossen, poppt ein weiteres Thema wieder auf: die Abgeltungssteuer. Auch sie steht zur Disposition. Ich bin nun wahrlich kein Fan der Abgeltungssteuer. Doch was uns droht, wenn sie denn wirklich abgeschafft wird, ist auch keine gute Lösung. Schon Anfang des Jahres war zu lesen, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die komplette Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge prüfen lässt. Ergebnis offen, noch.

Die Abgeltungssteuer wurde 2009 eingeführt. Sie wird für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällig – also für alle Kapitaleinkünfte. Sie beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ledige haben einen Freibetrag von 801 Euro und Paare von 1602 Euro.

Wenn es tatsächlich zu ihrer Abschaffung kommt, müssten wir unsere Kapitaleinkünfte wohl wieder mit unserem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern – und der liegt je nach Einkommen zwischen 17 und 42 Prozent. Die meisten Anleger dürften wohl höhere Steuern zahlen müssen als heute. Damit würden sie ein weiteres Mal belastet. Ihnen droht ja bereits die Aktientransaktionssteuer. Der private Vermögensaufbau würde weiter erschwert werden. Muss das wirklich sein?

Wieso nicht zurück zur alten Lösung, aus Zeiten vor der Abgeltungssteuer? Noch mal zur Erinnerung: Damals gab es eine Spekulationsfrist. Nach Ablauf dieser Frist von damals zwölf Monaten, waren Kursgewinne steuerfrei. Wer vorher verkaufte, musste seine Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz versteuern. Die Kritik damals: Das sei ungerecht, befeuere die Zockerei, Kapitalismus pur, die Spekulationsfrist sei zu kurz, etc., pp.. Manches mag man nachvollziehen können, anderes nicht.

Aber wie wäre es denn, diese Frist einfach auf fünf oder vielleicht sogar zehn Jahre auszudehnen? Wie wäre es, wenn Fonds- und ETF-Sparpläne zumindest teilweise von Steuern befreit wären, wenn sie zehn oder mehr Jahre laufen und nie Anteile verkauft wurden? Ein solcher Anlagezeitraum steht für langfristige Investments, für langfristigen Vermögensaufbau. Das würde auch der deutschen Aktienkultur gut tun. Menschen, die für ihr Alter am Kapitalmarkt vorsorgen, immer weiter zur Kasse zu bitten, ist kontraproduktiv. Vor allem in Zeiten, in denen es ohne private Vorsorge nicht mehr geht. Bevor die Abgeltungssteuer ganz abgeschafft wird, sollte die Politik noch einmal in Klausur gehen.

Für Zinserträge steht die Abschaffung der ungeliebten Abgeltungssteuer übrigens bereits im Koalitionsvertrag. Sobald der automatische Informationsaustausch mit anderen Ländern gewährleistet und deutsche Finanzbehörden so von Zinseinkünften im Ausland erfahren, soll es soweit sein, voraussichtlich ab 2020.

Sparer und Anleger zahlen den Soli weiter

Apropos Sparer: Auch wenn derzeit überall zu lesen ist, die Bundesregierung habe den Soli für 90 Prozent aller Steuerzahler beschlossen, so ganz stimmt das nicht. Der Soli in Höhe von 5,5 Prozent wird auch ab 2021 mehr Menschen treffen, als gedacht. Nämlich dann, wenn sie noch Kapitalerträge oberhalb des Freibetrages erzielen. Denn beim pauschalen Satz der Abgeltungsteuer soll der Soli weiter erhoben werden. Damit ist der Soli also für (fast) alle Menschen mit Lohneinkünften abgeschafft, für Sparer und Anleger aber nicht? Fair ist das nicht.

Klar, den klassischen deutschen Sparer, der sein Geld auf mehr oder weniger unverzinsten Tages- oder Festgeldkonten hortet, wird das kaum treffen. Man muss schon Multimillionär sein, um bei Zinssätzen von 0,1 Prozent und weniger auf 801 Euro Kapitalertrag zu kommen. Bei Aktionären und Aktienfonds-Besitzern sieht das aber anders aus: Wer nur 30.000 Euro in Wertpapiere mit einer Dividendenrendite von drei Prozent – der Durchschnittswert im Dax – investiert, wird beim Soli zur Kasse gebeten.

Gut, mit der Abschaffung der Abgeltungssteuer hätte sich auch das erledigt. Aber eine Besteuerung der Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz würde viele eben noch sehr, sehr viel härter treffen. Dann schon lieber die Abgeltungssteuer. Noch lieber aber eine Spekulationssteuer nach altem Vorbild, gerne auch mit sehr viel längerer Haltefrist. Denn langfristiger Vermögensaufbau sollte nicht bestraft werden!

Foto: wutzkohphoto / Shutterstock.com

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