Was von der Dividende übrig bleibt: Ein kleiner Steuerratgeber für Einkommensinvestoren

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Wer hatte ihn nicht schon einmal? Den Traum, Geld zu bekommen, ohne dafür arbeiten zu müssen. Und es klingt ja auch zu schön, um wahr zu sein. Doch in unserer Gesellschaft ist es durchaus möglich, sich ein sogenanntes passives Einkommen zu erschaffen.

Dafür braucht man in der Regel aber auch erst einmal Geld, das man dann so investieren kann, dass es Gewinne abwirft bzw. stetige Einnahmen generiert. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel, auf Immobilien als Kapitalanlage zu setzen. Denn so könnte man beispielsweise durch Mieteinnahmen einen stetigen Geldstrom erzeugen.

Doch eine Investition in Immobilien erfordert von Anfang an einen recht hohen Kapitaleinsatz und es macht daher Sinn, solch ein Geschäft nur zu tätigen, wenn man sich sehr gut auf dem Immobilienmarkt auskennt. Andernfalls könnte man schnell in den finanziellen Ruin schlittern.

Eine andere Art, ein passives Einkommen zu generieren, stellt der Kauf von  Dividendenaktien dar. Und weil man dafür kein Finanzmarktexperte sein muss und in Aktien auch mit etwas weniger Geld sofort investieren kann, wird diese Möglichkeit von immer mehr Anlegern ins Auge gefasst.

Man sollte aber nicht nur auf die Höhe der Dividende schauen, die man als regelmäßige Einnahme anstrebt, sondern sich diese Angelegenheit auch mal aus steuerlicher Sicht betrachten, um genau zu wissen, was am Ende eigentlich übrig bleibt. Deshalb kommt hier ein kleiner Überblick, auf was sich Anleger bei der Versteuerung ihrer Kapitalerträge einstellen müssen.

Die Abgeltungsteuer

Der Name „Abgeltungsteuer“ ist eigentlich nur der Überbegriff für diese Steuerart. Was uns das Leben bei unseren Dividendenerträgen wirklich schwermacht, ist die sogenannte Kapitalertragsteuer (KapEst). Sie wird vom jeweiligen Kreditinstitut direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Und damit gilt der jeweils zu entrichtende Betrag als abgegolten. In diesem Artikel verwenden wir aber weiter den Begriff „Abgeltungsteuer“, weil dieser wahrscheinlich jedem Leser geläufiger sein dürfte.

Man sollte noch wissen, dass jeder Bürger einen Sparerfreibetrag für sich beanspruchen kann. Für Ledige wären das 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro. Und diesen kann man ganz einfach geltend machen, indem man seiner Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt. Nur wenn die vorher genannten Beträge überschritten werden, wird Abgeltungsteuer in folgender Höhe fällig.

Quelle: Wikipedia

Wer nicht kirchensteuerpflichtig ist, hat also auf seine Kapitalerträge eine Belastung von 26,375 % zu verkraften. Kommt die Kirchensteuer allerdings noch dazu, sind es je nach Konfession fast 28 %, die hier vom Gewinn von der Depotbank einbehalten und an den Fiskus abgeführt werden. Auch muss beachtet werden, dass der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge nicht abgeschafft wird und so auch nach dem Jahr 2021 für Investoren weiter bestehen bleibt.

Wichtig ist noch, dass, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt (gemeint ist hier der Grenzsteuersatz), man beim zuständigen Finanzamt die sogenannte Günstigerprüfung beantragen kann. Damit holt man sich dann die Differenz zur bereits abgeführten Abgeltungsteuer zurück.

Achtung Quellensteuer

Leider ist die Steuerbelastung von Dividendenzahlungen nicht nur auf Deutschland beschränkt. Denn hat man als Dividendeninvestor auch internationale Aktien in seinem Depot, wird man sehr schnell in Berührung mit einer anderen Steuerart kommen.

Gemeint ist hier die Quellensteuer, die nämlich von vielen Ländern auf Dividenden erhoben wird. Und wie der Name schon sagt, wird die Steuer gleich im jeweiligen Land, also direkt an der Quelle einbehalten. Hier fallen je nach Staat Quellensteuern in sehr unterschiedlicher Höhe an. Die Spanne reicht von 15 % für die Niederlande über 25 %, die in Kanada fällig werden, bis hin zu 30 %, die Frankreich hier für sich beansprucht.

Allerdings ist die einbehaltene Quellensteuer bis zu 15 % auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechenbar. Ist die ausländische Quellensteuer aber höher und beträgt wie in Frankreich 30 %, dann bleibt man auf der Differenz sitzen. Man kann sich zwar mit etwas Mühe einen Teil der Quellensteuer von den einzelnen Ländern zurückholen, doch dies lohnt sich meist nur bei größeren Beträgen. Denn die Gebühren, die Banken zum Beispiel dafür erheben, sind in der Regel recht hoch.

Fazit

Wer auf Dividenden als zusätzliches Einkommen setzt, weiß also jetzt, wie viel von seinen Erträgen er als Steuer wieder abgeben muss. Doch ich denke, dass die steuerliche Belastung überschaubar ist und niemanden davon abhalten sollte, sich einen passiven Einkommensstrom aus Dividenden zu generieren. Denn damit sollte es möglich sein, die eine oder andere Versorgungslücke komfortabel zu schließen.

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