Gericht erklärt Wirecard-Bilanzen für nichtig

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DEUTSCHLAND-WIRECARD:Gericht erklärt Wirecard-Bilanzen für nichtig

München (Reuters) - Die Bilanzen des Zahlungsdienstleisters Wirecard waren nach einem Urteil des Münchner Landgerichts schon in den Jahren vor der Insolvenz falsch.

Das Gericht erklärte die Abschlüsse der Jahre 2017 und 2018 und die dazugehörigen Dividendenbeschlüsse der Hauptversammlungen am Donnerstag für nichtig. Damit kann Insolvenzverwalter Michael Jaffe, der die Klage eingereicht hatte, die Dividenden für beide Jahre - rund 47 Millionen Euro - von den Aktionären zurückfordern. Davon betroffen wären allerdings nur Großaktionäre wie der ehemalige Vorstandschef Markus Braun, die Kleinanleger dürften ohnehin schwer zu finden sein. (Az. 5 HK O 15710/20)

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aktionärsvertreter hoffen, dass es die Chancen für Schadenersatzklagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY verbessert, der die Abschlüsse von Wirecard jahrelang testiert hatte. Das Prüfsiegel für 2019 hatte EY verweigert. Nachdem die Prüfer keinen Nachweis für angeblich auf Treuhandkonten in Asien liegenden 1,9 Milliarden Euro finden konnten, musste das bis in den Dax aufgerückte Unternehmen aus Aschheim im Juni 2020 Insolvenz anmelden.

Die Milliarden stammten vorgeblich aus Geschäften mit Drittpartnern in Ländern, wo Wirecard nicht über eigene Lizenzen zur Zahlungsabwicklung verfügte. Insolvenzverwalter Jaffe sieht es als erwiesen an, dass es dieses Geschäft nie gab und Wirecard tatsächlich bereits seit 2015 rote Zahlen schrieb. Er betonte am Donnerstag, auch das Gericht sehe "massive Gründe" dafür, dass die Treuhandguthaben nicht existierten. Jaffe hatte die Bilanzen angefochten, weil die Vermögenswerte völlig überbewertet seien. Die Treuhandkonten machten rund 40 Prozent der Bilanzsumme aus.

Ob die fehlenden Milliarden Euro wirklich nicht existierten oder nur auf anderen Konten lagen, wie Ex-Vorstandschef Braun vermutet, sei für das Urteil unerheblich, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Krenek. Wirecard habe in jedem Fall gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und damit gegen die Vorschriften zum Gläubigerschutz verstoßen. "Wenn es die Gelder gibt, hätten sie auf anderen Konten gefunden werden müssen."

"Die Buchführung von Wirecard war völlig falsch. Das hätte EY sehen müssen", sagte Rechtsanwältin Daniela Bergdolt von der Aktionärsvereinigung DSW. Kleinaktionäre hätten dagegen nichts zu befürchten. Für 2017 hatte Wirecard eine Dividende von 18 Cent je Aktie gezahlt, für 2018 20 Cent. Wer Wirecard-Aktien im Wert von 10.000 Euro gehalten habe, müsse - wenn überhaupt - nur 25 Euro zurückgeben, rechnete Jaffe vor.

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