Bayer: Aktie bleibt deutlich im Plus - Supreme Court sagt zum zweiten Mal "No"

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Quelle: Homepage Bayer

Der höchste Gerichtshof der USA hat ein weiteres Mal einen Glyphosat-Fall von Bayer abgewiesen. Während eine ähnliche Entscheidung vor gut einer Woche die Aktie noch kurzfristig unter Druck setzte, gehen die Anleger mit der heutigen Abweisung gelassen um. Die Papiere der Leverkusener liegen mehr als 2 Prozent im Plus. 

87 Millionen Dollar für die Kläger

Wie Reuters berichtet haben die Richter des Supreme Court erneut eine Berufung von Bayer abgelehnt und ließen damit eine Entscheidung eines unteren Gerichts in Kraft. Das Urteil besagt, dass der Dax-Konzern Schadensersatz in Höhe von 87 Millionen Dollar leisten muss. Es ging im vorliegen Fall um den Rechtsstreit in Kalifornien von Alberta und Alva Pilliod gegen die Leverkusener. Bei beiden Klägern wurde Krebs diagnostiziert wurde, nachdem sie Roundup mehr als drei Jahrzehnte lang versprüht hatten. Damit hat der oberste Gerichtshof der USA den zweiten Antrag von Bayer abgelehnt. Bereits am 21. Juni hatte das Supreme Court eine Berufung in einem anderen Glyphosat-Fall nicht angenommen, so wie die amerikanische Regierung dem Gerichtshof geraten hatte.

Neuer Ansatz - gleiches Ergebnis

Im vorliegenden Fall hatte Bayer laut Reuters argumentiert, dass die Krebsvorwürfe über Roundup und seinen Wirkstoff Glyphosat gegen die Wissenschaft und die  Produktfreigabe durch die US-Umweltschutzbehörde verstoßen. Die Berufung von Bayer im Fall Pilliod warf zudem eine zusätzliche Frage auf: Bayer gab zu bedenken, dass es gegen den Schutz des ordentlichen Verfahrens der US-Verfassung verstoßen würde, Strafschadensersatz zu gewähren, der den Schadensersatz bei weitem überwiegt.

Zum zweiten Mal abgeblitzt

Nachdem ein Richter aus Kalifornien den Schadenersatz im Jahr 2020 von 2 Milliarden US-Dollar in dem Fall auf 87 Millionen Dollar reduzierte, wandte sich Bayer mit seiner Berufung zunächst an das oberste Gericht Kaliforniens. Dies entschied allerdings im vergangenen Jahr gegen Bayers Berufung und bestätigte den Schadensersatz in Höhe von  87-Millionen-Dollar.

Großteil der Klagen abgehandelt

Dem letzten Quartalsbericht von Bayer war zu entnehmen, dass der Dax-Konzern  etwa 107.000 Fälle von insgesamt etwa 138.000 Fällen bereits zu den Akten gelegt hat. Bei den noch ausstehenden Klagen dürfte jetzt der amerikanischen Umweltbehörde die entscheidende Rolle zukommen. Sie hatte vor 2 Jahren festgestellt, dass Glyphosat bei ordnungsgemäßer Anwendung nicht krebserregend sei. Die Aussage der EPA ist ein zentrales Argument der Verteidigung. Ob Bayer seine Verteidigung auch weiter darauf aufbauen kann, ist unsicher. 

EPA überprüft Glyphosat erneut

Am 17. Juni hat ein US-Berufungsgericht die Umweltschutzbehörde angewiesen, erneut zu überprüfen, ob Glyphosat unangemessene Risiken für Mensch und Umwelt darstellt. Das US-Berufungsgericht in San Francisco ist der Ansicht, dass die EPA nicht angemessen geprüft habe, ob Glyphosat Krebs verursacht und gefährdete Arten bedroht. Es wird erwartet, dass die EPA bis zum 1. Oktober diesen Jahres ihre Ansicht noch einmal überprüft hat.

So schnell liegt das Thema nicht bei den Akten

Durch die erneute Abweisung des Supreme Courts ist wohl klar, dass Bayer auch in diesem Jahr keinen Haken unter das Thema Glyphosat machen kann. Der Dax-Konzern hat jetzt weiterhin nur die Möglichkeit einen Vergleich mit den noch ausstehenden Klägern zu treffen oder sich in jedem Fall bis zur letzten gerichtlichen Instanz zu bemühen. Eine große Belastung für die Aktie dürfte dieses Szenario aber nicht mehr sein.

16,1 Milliarden Dollar zurückgestellt

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte sich Bayer darauf vorbereitet keinen Erfolg vor dem Supreme Court zu erreichen und eine weitere Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 4,5 Milliarden Dollar gebildet. Davor hatte der Dax-Konzern schon Rückstellungen in Höhe von 11,6 Milliarden Dollar gebildet. 

Die heutige Reaktion der Anleger zeigt, dass sie mittlerweile mit dem Thema Glyphosat umgehen können. Die Rechtstreitigkeiten sind zwar leidig und sorgen immer mal wieder für Rücksetzer im Kurs, doch unterm Strich bewegt sich die Aktie weiter nach oben, da das operative Geschäft von Bayer wieder gut in Schwung ist. Daher ist das zweite "No" des Supreme Court kein Grund sich von der Aktie zu trennen. Aktuell gilt das Motto: Gewinne laufen lassen.

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