Brüssel genehmigt 40-Millionen-Hilfe für LNG-Terminal Brunsbüttel

dpa-AFX · Uhr

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat eine staatliche Beihilfe Deutschlands in Höhe von voraussichtlich 40 Millionen Euro für das LNG-Terminal Brunsbüttel genehmigt. Der Anlandepunkt für Flüssigerdgas werde die Gasversorgung und -infrastruktur in Deutschland verbessern und so auch zur Energiesicherheit der EU beitragen, sagte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager am Donnerstag in Brüssel. "Die heute genehmigte Maßnahme enthält ausreichende Vorkehrungen, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen." Von der Beihilfe werden das Energieunternehmen RWE und der niederländische Energienetzbetreiber Gasunie profitieren, wie die EU-Kommission mitteilte.

Konkret soll die staatliche Förderbank KfW den beiden Unternehmen einen Anteil an den vom Betreiber des LNG-Terminals gezahlten Dividenden gewähren, falls die Jahresrendite des Projekts unter einen bestimmten Prozentsatz sinkt. Die Betreiberfirma ist ein Gemeinschaftsprojekt der KfW, Gasunie und RWE.

Wenn das Projekt hingegen genug Geld abwerfe, sollen keine Beihilfen gezahlt werden, hieß es. Den Angaben zufolge wird aber geschätzt, dass sich die Höhe der Hilfe auf 40 Millionen Euro belaufen dürfte. Der Mechanismus, über den das Geld verteilt werden soll, ist auf 15 Jahre angelegt.

Deutschland setzt unter anderem auf LNG (Liquefied Natural Gas), um russische Gaslieferungen zu ersetzen. Es baut dafür im Eiltempo eine eigene Infrastruktur auf. Ende März war Gas erstmalig in das Terminal in Brunsbüttel eingespeist worden, weitere LNG-Anlandepunkte gibt es in Wilhelmshaven und Lubmin.

Die Kommission wacht in der EU unter anderem darüber, dass die Mitgliedsstaaten ihren Unternehmen durch staatliche Unterstützung keine unangemessenen Vorteile verschaffen. So soll beispielsweise verhindert werden, dass ein wirtschaftlich starkes Land wie Deutschland seinen Firmen dabei hilft, Konkurrenten aus anderen EU-Staaten aus dem Markt zu drängen. Deswegen müssen größere Beihilfen von der Kommission geprüft und genehmigt werden./mjm/DP/jha

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