Regierung: WTO-Streitschlichtung muss wieder wirksam werden

dpa-AFX · Uhr

GENF (dpa-AFX) - Der seit Jahren gelähmte Streitschlichtungsmechanismus der Welthandelsorganisation (WTO) muss nach dem Willen der Bundesregierung dringend wieder in Gang kommen. "Für die Bundesregierung hat die Wiederherstellung eines voll funktionsfähigen Streitbeilegungssystems höchste Priorität", teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage vor dem Auftakt einer ranghoch besetzten WTO-Konferenz mit. Am Sitz der WTO in Genf wollen Vertreter der 164 Mitgliedsländer seit Montag die ins Stocken geratenen Vorbereitungen für das nächste WTO-Ministertreffen in Abu Dhabi (26. bis 29. Februar 2024) voranbringen.

"Sie müssen den Hebel umlegen, damit wir Ergebnissen bei dem Ministertreffen ein deutliches Stück näher kommen", forderte WTO-Chefin Ngozi Okonjo-Iweala. Wie in anderen multilateralen Organisationen stockt auch in der WTO die Zusammenarbeit. Die Organisation schaffte beim Ministertreffen im Juni 2022 zwar erstmals seit Jahren Mini-Fortschritte mit einer Einigung auf den Abbau schädlicher Fischereisubventionen. Große Reformen innerhalb der WTO, die die USA mit der Blockade des Streitschlichtungssystems erzwingen wollen, stehen aber noch aus. Ngozi macht Druck, damit das Treffen in Abu Dhabi nicht wie viele frühere WTO-Ministertreffen ergebnislos zu Ende geht. Die EU verhandelt in der WTO für alle Mitgliedsländer.

Bei der WTO-Streitschlichtung können Regierungen sich gegen aus ihrer Sicht unfaire Handelspraktiken anderer Länder wehren. Dort wurde etwa der jahrelange Streit zwischen den USA und der EU wegen Subventionen für Airbus und Boeing beigelegt. Die USA finden die Schiedsrichter aber zu übergriffig. Sie mischten sich in die Handelspolitik ein, statt rein die Einhaltung von WTO-Recht zu prüfen, so der Vorwurf. Die USA verhindern deshalb seit Jahren die Ernennung neuer Schiedsrichter für die Berufungsinstanz. Sie ist deshalb verwaist.

Die Bundesregierung nennt die Streitschlichtung als wichtigste Baustelle. Sie ermuntere auch andere Länder, sich an der Zwischenlösung zu beteiligen. Auf EU-Betreiben wurde eine WTO-Berufungsinstanz geschaffen, die aber nur für freiwillig beitretende Mitglieder aktiv wird./oe/DP/jha

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