Ausschuss entscheidet über Regeln für telefonische Krankschreibung
BERLIN (dpa-AFX) - Patientinnen und Patienten sollen sich bei leichteren Erkrankungen künftig generell auch telefonisch krankschreiben lassen können. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken will am Donnerstag eine Richtlinienänderung beschließen. Sie soll es unter Bedingungen ermöglichen, dass man auch ohne Praxisbesuch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen kann - wenn man in der Praxis bereits bekannt ist und keine schweren Krankheitssymptome hat.
Vorbild ist eine Sonderregelung, die es in der Corona-Krise gab, um Ansteckungen zu vermeiden. Sie war im April ausgelaufen. Festgelegt werden soll nun eine Dauermöglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen. Hintergrund ist ein entsprechender gesetzlicher Auftrag des Bundestags an den Bundesausschuss./sam/DP/ngu