Vergütung des Vorstands
Vergütungssystem für den Vorstand
Der Aufsichtsrat hat am 23. März 2023 gemäß §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG Änderungen an dem bis dahin geltenden und von der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gebilligten Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen, welche ab dem 1. Januar 2023 Anwendung finden.
Das Vergütungssystem ist sodann der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2023 gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Abstimmung vorgelegt und mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt worden.
Von den im Vergütungssystem verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 keinen Gebrauch gemacht.
Das Vergütungssystem im Überblick
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DATA MODUL AG orientiert sich an der Größe und globalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, seinem Erfolg und seinen Zukunftsaussichten sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen im In- und Ausland.
Daneben werden die Aufgaben des Vorstands und seine persönlichen Leistungen berücksichtigt.
Die Vergütungsstruktur ist so ausgerichtet, dass sie wettbewerbsfähig ist und Anreize für erfolgreiche Arbeit zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung schafft.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Komponenten des Vergütungssystems sowie die jährlichen Zielbeträge dargestellt. Die Komponenten und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr 2023 werden sodann im Detail erläutert.
Erfolgs un abhängige Komponenten
1. |
Festvergütung |
Jährlicher Betrag: EUR 250.000,00 |
2. |
Bonus für Konzerntreue |
Jährlicher Betrag: EUR 100.000,00 |
3. |
Nebenleistungen |
Jährlicher Zielbetrag: EUR 20.000,00 |
Erfolgs ab hängige Komponenten
1. |
Tantieme / Performance Jährlicher Zielbetrag: EUR 250.000,00
Bonus gemäß EBIT |
Die Zielbeträge können bis zur Höhe der Maximalvergütung überschritten werden.
Vergütungskomponenten im Detail
Die Festvergütung ist ein festes Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils zum Monatsende ausbezahlt wird.
Als Anerkennung für Konzerntreue gewährt die Gesellschaft dem Alleinvorstand einen Bonus in Höhe von EUR 100.000,00, sofern er zum Ende des Geschäftsjahres bei der Gesellschaft beschäftigt ist.
Die Nebenleistungen bestehen vor allem aus der Bereitstellung eines Dienstwagens, Beitragszuschüssen für Unfall-, Lebens- und Krankenversicherung sowie der Einbeziehung in eine D&O-Versicherung.
Für den Alleinvorstand bestehen keine betrieblichen Pensionszusagen.
Die erfolgsabhängige variable Vergütung in Form einer Tantieme ist von dem Erreichen bestimmter finanzieller Ziele abhängig. Die Tantieme incentiviert den im Geschäftsjahr geleisteten Beitrag des Vorstands zur Umsetzung der operativen Geschäftsstrategie der DATA MODUL AG.
Damit die Tantieme eine langfristige Anreizwirkung entfaltet, werden nur 2/3 der Tantieme nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr ausbezahlt. Das ausstehende 1/3 der Tantieme kommt erst bei einer weiter positiven Entwicklung des DATA MODUL-Konzerns im darauffolgenden Geschäftsjahr zur Auszahlung. Berechnungsgrundlage für die Tantieme ist das EBIT des DATA MODUL-Konzerns, wie es sich unter Zugrundelegung des Konzernabschlusses für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ergibt.
Der Auszahlungsbetrag der Tantieme ist gestaffelt und davon abhängig, welchen Prozentsatz das tatsächliche EBIT des DATA MODUL-Konzerns (EBIT-Performance) am geplanten EBIT des DATA MODUL-Konzerns (EBIT-Planung) erreicht, wobei der Auszahlungsbetrag bei einer Zielerreichung von 100% maximal EUR 250.000 beträgt. Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres verabschiedet der Aufsichtsrat einen Planwert für das EBIT des DATA MODUL-Konzerns. Maßgeblich für das tatsächlich erreichte EBIT des DATA MODUL-Konzerns sind die Werte, die in dem festgestellten Konzernabschluss der Gesellschaft für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ausgewiesen worden sind.
Überschreitet die EBIT-Performance die EBIT-Planung um bis zu 200%, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Auszahlung eines Performance Bonus, der bis zu EUR 250.000 betragen kann. Der Auszahlungsbetrag des Performance Bonus ist davon abhängig, welchen Prozentsatz das tatsächliche EBIT des DATA MODUL-Konzerns am geplanten EBIT des DATA MODUL-Konzerns erreicht.
Einhaltung der Maximalvergütung
Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass die Gesamtvergütung, die ein Vorstandsmitglied in einem Geschäftsjahr mit dem aktuellen Vergütungssystem erreichen kann, einen Betrag in Höhe von EUR 870.000,00 nicht überschreiten darf (Maximalvergütung). Dies wird auch durch eine Obergrenze für die variable Vergütung sichergestellt. Die Maximalvergütung wurde im Geschäftsjahr 2023 bezogen auf die gewährten und/oder geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile vom Alleinvorstand eingehalten und unterschritten.
Überprüfung der Angemessenheit
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung des Vorstands. Dabei zieht der Aufsichtsrat sowohl Unternehmen aus der Branche der Gesellschaft als auch andere im Prime Standard notierte Unternehmen heran. Darüber hinaus berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die Vergütung des Senior Management Teams und der Gesamtbelegschaft des DATA MODUL-Konzerns.
Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Vorstands
Vergütung des gegenwärtigen Alleinvorstands
Die folgende Tabelle stellt die dem Alleinvorstand im Geschäftsjahr 2023 gewährten und/oder geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar und nennt die Vergleichswerte für die Geschäftsjahre 2021 und 2022. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr 2023 ausbezahlte Jahresfestvergütung, die im Geschäftsjahr 2023 angefallenen Nebenleistungen, den im Geschäftsjahr 2023 ausbezahlten Bonus für Konzerntreue, 2/3 der Tantieme gemäß EBIT für das Geschäftsjahr 2022 und 1/3 der Tantieme gemäß EBIT für das Geschäftsjahr 2021 sowie den im Geschäftsjahr 2023 für das Geschäftsjahr 2022 ausbezahlten EBIT-Performance Bonus.
Dr. Florian Pesahl CEO Eintritt: 1. Januar 2010 |
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
|
|
in TEUR |
in %1 |
in TEUR |
in % |
in TEUR |
in % |
Erfolgsunabhängige Vergütung |
Festvergütung |
2242 |
35 |
230 |
35 |
250 |
31 |
Nebenleistungen |
18 |
3 |
18 |
3 |
19 |
2 |
Bonus Konzerntreue |
100 |
16 |
100 |
16 |
100 |
13 |
Zwischensumme |
|
342 |
54 |
348 |
54 |
369 |
46 |
Erfolgsabhängige Vergütung |
Tantieme gemäß EBIT (2/3) |
147 |
23 |
147 |
23 |
147 |
18 |
Tantieme gemäß EBIT (1/3) |
37 |
6 |
37 |
6 |
73 |
9 |
Sondervergütung/Performance Bonus |
110 |
17 |
110 |
17 |
220 |
27 |
Zwischensumme |
|
294 |
46 |
294 |
46 |
440 |
54 |
Gesamtvergütung |
|
636 |
100 |
642 |
100 |
809 |
100 |
1 Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die in der Tabelle am Ende ausgewiesene Gesamtvergütung.
2 Herr Dr. Pesahl verzichtete im Geschäftsjahr 2021 in den Monaten der Kurzarbeit freiwillig auf 10% seiner Festvergütung.
Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder
Die folgende Tabelle enthält die den früheren Mitgliedern des Vorstands, die ihre Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Geschäftsjahre beendet haben, im Geschäftsjahr 2023 gewährten und/oder geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr 2023 ausbezahlten Pensionen.
|
Peter Hecktor (im Geschäftsjahr 2014 ausgetreten) |
|
2021 |
2022 |
2023 |
|
in TEUR |
in % |
in TEUR |
in % |
in TEUR |
in % |
Ausbezahlte Pensionen |
24 |
100 |
25 |
100 |
26 |
100 |
Summe |
24 |
100 |
25 |
100 |
26 |
100 |
Daneben wurde im Geschäftsjahr 2023 an ein weiteres ehemaliges Vorstandsmitglied, welches seine Tätigkeit vor mehr als zehn Jahren beendet hat, eine Pension in Höhe von TEUR 31 ausbezahlt.
Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile
Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine variablen Vergütungsbestandteile zurückgefordert.
Leistungen Dritter sowie im Fall der Beendigung der Tätigkeit
Im Geschäftsjahr 2023 bestanden keine Leistungen Dritter oder Kreditgewährungen an den Alleinvorstand, ebenfalls wurden keine ähnlichen Leistungen vergeben. Aus Mandaten für konzerneigene Gesellschaften erhält der Alleinvorstand keine Vergütung.
Es bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Alleinvorstand hinsichtlich der Verfahrensweise bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund. Der Aufsichtsrat vertritt die Auffassung, dass dies nicht sachgerecht wäre, weil der Vorstand in der Regel keinen Einfluss auf eine Beendigungsentscheidung ohne wichtigen Grund hat. Es besteht eine Abfindungsregelung für den Fall eines Kontrollwechsels bei der DATA MODUL AG in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen. |