WikiLeaks-Gründer Assange wird vorerst nicht an USA ausgeliefert

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London (Reuters) - Der in London inhaftierte WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf vorerst nicht von Großbritannien in die USA ausgeliefert werden.

Der Londoner High Court entschied am Dienstag, dass der 52-Jährige weiter juristisch gegen eine Überstellung an die USA vorgehen darf, wo er wegen der Veröffentlichung von Geheimdokumenten angeklagt ist. Das Gericht forderte die US-Behörden auf, zunächst ausreichend zu belegen, dass Assange sich in den USA auf den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung stützen könne. Dieser gewährleistet unter anderem die Meinungs- und Pressefreiheit. Zudem verlangte das britische Gericht eine Zusage, dass Assange in den USA nicht die Todesstrafe droht. Sollte es in diesen Fragen keine "zufriedenstellenden Zusicherungen" geben, werde Assange die Erlaubnis erteilt, gegen seine Auslieferung in Berufung zu gehen. Eine weitere Anhörung wurde für den 20. Mai angesetzt.

Assanges Anwälte waren damit in wichtigen Punkten erfolgreich. Das Gericht schloss sich aber nicht ihrem Argument an, dass das Verfahren in den USA gegen Assange politisch motiviert sei und er deshalb gegen seine Auslieferung in Berufung gehen dürfe. Nach Angaben seiner Unterstützer drohen Assange in den USA bis zu 175 Jahre Haft. Ihm werden dort mehrere Vergehen vorgeworfen, darunter Verrat, weil seine Enthüllungsplattform vertrauliche Informationen über das Vorgehen des US-Militärs veröffentlichte. Zahlreiche Unterstützer sehen Assange dagegen als Journalisten, der mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt hat.

(Repoerter: Michael Holden, geschrieben von Christian Rüttger, redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktionsleitung unter 030 2201 33711)

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