UN-Experte: Angriff auf ziviles Ziel darf nicht unverhältnismäßig sein

dpa-AFX · Uhr

GENF (dpa-AFX) - Der israelische Angriff auf eine Schule im Gazastreifen zur Ausschaltung von Hamas-Kämpfern hat scharfe Kritik und heftige Debatten ausgelöst. Ein Sprecher des UN-Menschenrechtsbüros in Genf sagte der Deutschen Presse-Agentur dazu am Freitag in Genf: "Das humanitäre Völkerrecht verbietet Angriffe, bei denen der zu erwartende Verlust von Menschenleben in der Zivilbevölkerung, die Verletzung von Zivilpersonen, die Beschädigung von zivilen Objekten oder eine Kombination davon im Verhältnis zu dem konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil, der von diesem spezifischen Angriff erwartet wird, unverhältnismäßig wäre."

Konfliktparteien müssten alle Vorkehrungen treffen, um den Verlust von Menschenleben in der Zivilbevölkerung, die Verletzung von Zivilpersonen und die Beschädigung von zivilen Objekten zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten, sagte der UN-Sprecher. Dazu gehöre, dass "Vorwarnungen ausgesprochen werden, wenn dies möglich ist, und ein Angriff abgebrochen wird, wenn sich herausstellt, dass er den Grundsätzen der Notwendigkeit, der Unterscheidung und der Verhältnismäßigkeit nicht mehr entspricht."

Was genau verhältnismäßig ist, wird in den Bestimmungen des internationalen Völkerrechts nicht definiert. Was nicht mehr verhältnismäßig wäre, können nur Gerichte feststellen, die alle Gesichtspunkte berücksichtigen. Dasselbe gilt für Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit: definitive Aussagen können nur Gerichte machen./oe/DP/stw

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