Bundesregierung erwägt Nachtragsetat für 2024

- von Holger Hansen und Christian Krämer
Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung denkt wegen ungeplanter Mehrausgaben über einen Nachtragshaushalt für 2024 und eine höhere Neuverschuldung nach.
Es gebe bisher aber keine Festlegungen in diese Richtung, erfuhr Reuters am Donnerstag an mehreren Stellen der Regierung und der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. "Der Haushaltsvollzug wird beobachtet, Maßnahmen im weiteren Jahresverlauf sind denkbar", sagte ein Regierungsvertreter. Auslöser der Überlegungen sind demnach vor allem Mehrausgaben bei der Förderung von Öko-Strom, die in der Koalition zuletzt auf etwa neun Milliarden Euro beziffert wurden. "Bild" berichtete, mehrere Ministerien hätten Mehrausgaben geltend gemacht, darunter auch das Verteidigungsministerium.
"Es gibt dazu keine Einigung in der Regierung", hieß es in Regierungskreisen. Ein Nachtragshaushalt sei nur eine Option, die aber weniger schmerzhaft sei als eine Haushaltssperre, die womöglich Einschnitte bei den Ausgaben mit sich brächte.
"Die Veränderungen für den Haushalt 2024 werden mit dem Entwurf 2025 diskutiert", sagte ein Koalitionspolitiker. "Beides natürlich unter der Voraussetzung eines verfassungskonformen Haushalts - also Einhaltung der Schuldenbremse. Welcher Weg für 2024 beschritten wird, ist noch nicht entschieden."
SCHLECHTERE KONJUNKTUR SCHAFFT MEHR SCHULDENSPIELRAUM
Das Finanzministerium unter FDP-Chef Christian Lindner wollte sich nicht konkret äußern. "Wir beobachten die Entwicklung der Steuereinnahmen und den Haushaltsvollzug und sind jederzeit bereit zu handeln", sagte eine Sprecherin.
Im Fall eines Nachtragsetats würde die sogenannte Konjunkturkomponente neu berechnet, die Einfluss auf die zulässige Neuverschuldung unter Einhaltung der Schuldenbremse hat. Da das Wirtschaftswachstum schwächer ausfällt als erwartet, darf der Bund mehr Schulden aufnehmen. "Bild" berichtete von einem zusätzlichen Spielraum von bis zu elf Milliarden Euro. In der Koalition hieß es, diese Größenordnung sei plausibel.
Damit könnte die Neuverschuldung des Bundes in diesem Jahr an die 50 Milliarden Euro heranreichen, selbst unter Einhaltung der Schuldenbremse. Der Verschuldungsspielraum könnte noch darüber hinaus wachsen, wenn die Regierung die Ukraine-Hilfen von der Schuldenbremse ausklammern sollte. Auch dafür wäre ein Nachtragsetat erforderlich. Aus Sicht von Teilen der SPD und der Grünen sei diese Option nicht vom Tisch, hieß es am Donnerstag.
FÖRDERUNG VON ÖKO-STROM REISST MILLIARDEN-LÜCKE AUF
Vor allem die Förderung des Öko-Stroms kommt den Bund teurer zu stehen als im Haushalt geplant. Da die Preise an der Strombörse niedriger sind als gedacht, muss der Bund mehr Geld für die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen aufwenden. "Es werden 19 Milliarden Euro sein", sagte Finanzminister Christian Linder (FDP) jüngst beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum in Bad Saarow. Eingeplant sind dafür im Klima- und Transformationsfonds (KTF) nur zehn Milliarden Euro.
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte eingeräumt, dass der Öko-Strom ein Milliardenloch aufreißt. "Deswegen werden wir miteinander darüber reden, welchen Teil der Klima- und Transformationsfonds übernehmen kann und welcher Teil durch Zuweisung dann abgedeckt werden kann", sagte Habeck Ende Mai. Die Zuweisung zusätzlicher Gelder aus dem Bundesetat an den KTF war mit dem Bundeshaushalt 2024 rechtlich ermöglicht worden.
Bei den Ausgaben des KTF wird nach Angaben von Haushältern der Koalition bereits gebremst, um sich für Mehrausgaben beim Öko-Strom zu wappnen. Bereits zu Beginn des Jahres sei vereinbart worden, dass Fördermittel nur in Tranchen genehmigt würden. Dies sei eine Vorsichtsmaßnahme für Engpässe im KTF.
Bisher sind im Bundeshaushalt für das laufende Jahr bis zu 39 Milliarden Euro an Neuverschuldung geplant. Den Etat für 2024 hatte der Bundestag erst vor gut vier Monaten Anfang Februar beschlossen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023 musste die Koalition neu planen. Das Gericht hatte 60 Milliarden Euro aus dem Klimafonds gestrichen, die verfassungswidrig aus alten Schulden zurückgelegt worden waren.
(redigiert von Kerstin Dörr Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)