Lobbygruppe - Bürokratieabbau wird Justiz bei CumCum-Steuerdelikten Hände binden
Berlin (Reuters) - Die Nichtregierungsorganisation Finanzwende warnt vor schweren Nebenwirkungen des von der Ampel-Koalition geplanten Bürokratieabbaus.
Dieser werde dazu führen, dass Strafermittlungen wegen Steuerhinterziehung in sogenannten CumCum-Fällen quasi unmöglich werden, teilte der Verein am Freitag in Berlin mit. Hintergrund ist die geplante Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Belege und Rechnungen um zwei auf acht Jahre. "Die Belege sind wichtige Beweismittel bei schweren Steuerdelikten wie CumEx und CumCum - Delikte, deren Verjährungsfrist wegen der komplexen Ermittlungen vor ein paar Jahren eigens von zehn auf 15 Jahre erhöht wurde", sagte Finanzwende-Geschäftsführerin Anne Brorhilker, die früher Oberstaatsanwältin in Köln war.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP plant am Donnerstag nächster Woche, das vierte Bürokratieentlastungsgesetz im Bundestag zu beschließen. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ist dabei die wichtigste Einzelmaßnahme. Sie soll die Wirtschaft und Privatpersonen entlasten. Die überbordende Bürokratie sei zu einem Belastungsfaktor für den Wirtschaftsstandort geworden, sagte FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand der Nachrichtenagentur Reuters. Hier sei dringend ein Befreiungsschlag notwendig. Es seien im Vergleich zur jahrzehntelangen Rechtspraxis keine Nachteile für künftige oder aktuelle Ermittlungen beziehungsweise Strafprozesse zu erwarten.
Bei CumEx-Geschäften ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit - lateinisch cum - und ohne - also ex - Dividendenanspruch. Die CumEx-Fälle sind zumindest teilweise vor Gericht aufgearbeitet. Bei den CumCum-Ermittlungen steht die Justiz Brorhilker zufolge noch ganz am Anfang. Hier seien nicht nur große Investmentbanken verstrickt, sondern viel flächendeckender auch regionale Banken.
Die Aufklärung würde erheblich erschwert werden und hätte keine Aussicht auf Erfolg, so die Ex-Staatsanwältin. Täter könnten dann schon nach acht Jahren Beweismittel vernichten. Bei CumCum-Aktiengeschäften ist Schätzungen zufolge dem Staat bis 2021 ein Schaden von 28,5 Milliarden Euro entstanden. Dieses Geld könne dann nicht zurückgeholt werden. Der Bundestag müsse die verkürzte Aufbewahrungsfrist in letzter Minute noch streichen. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig, also muss sich nach dem Bundestag auch der Bundesrat noch damit beschäftigen. Brorhilker sagte, sinnvoller wäre es, wenn die Verjährungsfrist und die Aufbewahrungsfrist für Belege gleich lang seien.
(Bericht von Christian Krämer; Redigiert von Scot W. Stevenson; Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)