Geldstrafe und Freispruch im Betrugsprozess um Corona-Masken

dpa-AFX · Uhr

NÜRNBERG (dpa-AFX) - Mit einem Freispruch und einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro ist am Landgericht Nürnberg-Fürth der Prozess um Betrug bei der Einfuhr von Corona-Schutzmasken zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Angeklagten aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz zunächst Betrug im Millionen-Volumen vorgeworfen - den Tatvorwurf aber bereits im Plädoyer bis auf einen kleinen Rest im Wert von knapp 18.000 Euro aus Mangel an Beweisen fallengelassen.

Auch bei dem verbliebenen Rest sah die 16. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Barbara Reim jedoch kein schuldhaftes Verhalten. Lediglich einer der beiden Angeklagten - ein Kommunalpolitiker der Freien Wähler - wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verurteilt. Er hatte sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht, weil er einen Stempel und die Unterschrift eines EU-Bevollmächtigten kopiert hatte.

Die beiden Angeklagten hatten zur Zeit der Corona-Pandemie im großen Stil Masken aus China nach Deutschland eingeführt und einen Großteil davon an das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verkauft. Ob die Masken den Vorgaben hinsichtlich ihrer Qualität entsprachen, war jedoch nicht klar. Der Prozess offenbarte, dass in dieser Frage auch beim Landesamt kein gesichertes Wissen herrschte. Es habe eine "Wildwest"-Mentalität geherrscht, gekauft worden sei, was der Markt hergegeben habe./dm/DP/men

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