Ein Stromzähler, viele Mietverträge: Vermieterin muss zahlen

dpa-AFX · Uhr
Quelle: Quelle: dpa-AFX

Bundesgerichtshof

Karlsruhe (dpa) - Wenn eine Wohnung nur einen Strom- und Gaszähler hat, die Zimmer darin aber einzeln vermietet werden, richtet sich das Leistungsangebot eines Energieversorgers an den Vermieter - und nicht wie sonst üblich an den Mieter. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Bedingung dafür ist, dass es keinen schriftlichen Energievertrag gibt.

Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einer Vermieterin und einem Energieversorger. Das Unternehmen verlangte vor Gericht Geld für die Belieferung ihrer Wohnung mit Strom und Gas im Rahmen der Grundversorgung. Die Eigentümerin hatte die Zimmer der Wohnung einzeln mit je gesonderten Mietverträgen vermietet. Gemeinschaftsräume wie Küche und Bad wurden von allen Bewohnern genutzt. Für die Wohnung gab es nur einen gemeinsamen Zähler für Strom und Gas und keinen schriftlichen Energievertrag.

BGH: Verbrauch lässt sich nicht zuordnen

Vor Gericht stritten die Parteien darüber, ob der durch die Entnahme von Strom und Gas konkludent zustande gekommene Versorgungsvertrag mit der Eigentümerin oder mit den Mietern besteht. Konkludent heißt, dass durch ein schlüssiges Verhalten - wie hier die Nutzung von Strom und Gas - ein rechtlich bindender Vertrag abgeschlossen wird, ohne dies ausdrücklich zu erklären. In der Regel richtet sich ein solches Angebot an den Mieter einer Wohnung.

Diesmal nicht: Das Angebot des Energiezulieferers sei weder an die Mieter der einzelnen Zimmer noch an die Gesamtheit der Mieter gerichtet, so der achte Zivilsenat des BGH. «Zwar haben allein die Mieter Einfluss auf den Strom- und Gasverbrauch in der Wohnung. Jedoch lässt sich dieser Verbrauch - mangels separater Zähler - nicht den einzelnen vermieteten Zimmern zuordnen».

Die einzelnen Mieter hätten kein Interesse daran, für den Stromverbrauch der anderen Mieter einzustehen. Dass sich das Energie-Angebot daher an die Vermieterin richte, sei Folge des von ihr gewählten Vermietungskonzepts. Ihre Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Kiel, das zuvor der Klage gegen die Eigentümerin stattgegeben hatte, wurde zurückgewiesen. (Az. VIII ZR 300/23)

onvista Premium-Artikel

Sell in may and go away?
Den großen US-Indizes stehen wichtige Tage bevorgestern, 15:02 Uhr · onvista
Den großen US-Indizes stehen wichtige Tage bevor
Diese Depotkandidaten gibt es
Mehr als nur SAP: Diese Alternativen zu US-Tech-Giganten bietet Europa24. Apr. · onvista
Mehr als nur SAP: Diese Alternativen zu US-Tech-Giganten bietet Europa

Das könnte dich auch interessieren

Bruttoinlandsprodukt gefallen
US-Wirtschaft schrumpft überraschendheute, 14:40 Uhr · dpa-AFX
US-Wirtschaft schrumpft überraschend
Sell in may and go away?
Den großen US-Indizes stehen wichtige Tage bevorgestern, 15:02 Uhr · onvista
Den großen US-Indizes stehen wichtige Tage bevor
onvista Mahlzeit 30.04.2025
Starbucks weiter schwach, Visa und DHL im Fokusheute, 12:35 Uhr · onvista
Starbucks weiter schwach, Visa und DHL im Fokus
Dax Chartanalyse 29.04.2025
Knapp 4.000 Punkte erholt: Indikator gibt beim Dax erstes Warnsignalgestern, 11:15 Uhr · onvista
Knapp 4.000 Punkte erholt: Indikator gibt beim Dax erstes Warnsignal