Freispruch für Österreichs Ex-Kanzler Kurz im Falschaussage-Prozess

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- von Alexandra Schwarz-Goerlich

Wien (Reuters) - Der ehemalige österreichische Kanzler Sebastian Kurz ist im Berufungsverfahren vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen worden.

Das Wiener Oberlandesgericht hob am Montag das erstinstanzliche Urteil auf, das eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten vorgesehen hatte. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Der Drei-Richter-Senat begründete den Freispruch damit, dass der Tatbestand der falschen Beweisaussage nicht erfüllt gewesen sei. Kurz habe die zentrale Frage im parlamentarischen Untersuchungsausschuss – ob er in Personalentscheidungen der Staatsholding ÖBAG eingebunden gewesen sei – korrekt mit "Ja" beantwortet. Es seien keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen worden. Das Verfahren wurde von großem Medieninteresse begleitet.

Kurz zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert: "Ich bin jahrelang mit Vorwürfen konfrontiert gewesen – es gab zahlreiche Gerichtstermine und ein Unmaß an Auseinandersetzungen. Das alles wurde sehr zelebriert und ist jetzt in sich zusammengefallen", sagte der frühere Chef der konservativen Volkspartei (ÖVP) in einem kurzen Statement vor dem Gerichtssaal. Nun sei "das herausgekommen, was ich immer gesagt habe". Eine ausführlichere Stellungnahme kündigte Kurz für die kommenden Tage an.

ÖVP BEGRÜSST FREISPRUCH

Unterstützung kam umgehend aus der ÖVP. "Es hat sich nach einem sehr langen Verfahren herausgestellt, dass die Vorwürfe zu Unrecht bestanden haben. Ich freue mich für Sebastian Kurz", sagte der amtierende Bundeskanzler Christian Stocker. Auch ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti begrüßte den Freispruch: "Wir haben immer an die Unschuld von Sebastian Kurz geglaubt. Es ist gut, dass das Gericht am Ende zur Überzeugung gelangt ist, dass sich Sebastian Kurz nichts zu Schulden kommen hat lassen."

Kurz war im Februar 2024 vom Wiener Straflandesgericht zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden, hatte gegen das Urteil jedoch Berufung eingelegt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob der Ex-Kanzler während seiner Amtszeit bei der Besetzung von Schlüsselpositionen in der Staatsholding ÖBAG einen größeren Einfluss ausgeübt hat, als er zugab. Kurz hatte vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Juni 2020 ausgesagt, er sei informiert gewesen, habe aber nicht aktiv in Personalentscheidungen eingegriffen. Formell war der damalige Finanzminister zuständig. Das Erstgericht war zu dem Schluss gekommen, dass die Aussage von Kurz nicht zutraf und er aktiv involviert war.

KORRUPTIONSVORWÜRFE IM RAUM

Schon vor Prozessbeginn hatte Kurz die Ermittlungen als schwer nachvollziehbar kritisiert. Man habe ihm vorgeworfen, eine Frage zwar nicht falsch, aber nicht ausführlich genug beantwortet zu haben. Zudem äußerte er Zweifel an der Unparteilichkeit des erstinstanzlichen Richters.

Kurz machte eine steile Karriere in der ÖVP. 2017 und 2019 führte er die Partei mit einer betont migrationskritischen Linie zum Wahlsieg und wurde mit 31 Jahren einer der jüngsten Regierungschefs weltweit. Nach Korruptionsvorwürfen trat er im Herbst 2021 unter öffentlichem Druck zurück. Ob es in diesem Zusammenhang zu einer Anklage kommt, ist offen. Kurz bestreitet auch diese Vorwürfe.

Seit seinem Rückzug aus der Politik ist Kurz als Unternehmensberater und Tech-Unternehmer tätig. Nach der Nationalratswahl im vergangenen Herbst und dem Rücktritt von Kanzler Karl Nehammer kamen Spekulationen über ein mögliches Politik-Comeback auf. Kurz betonte jedoch, nicht in die Politik zurückkehren zu wollen.

(Bericht von Alexandra Schwarz-Goerlich, redigiert von Sabine Wollrab. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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