BaFin News: goeverups.com: BaFin ermittelt gegen Handelsplattform
dpa-AFX · Uhr
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Handelsplattform goeverups.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Der Betreiber unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.04.2021)