BaFin News: internationals-ma.de: BaFin ermittelt gegen die International Marktes Asscociation

dpa-AFX · Uhr

FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die International Markets Association, Geschäftssitz unbekannt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.04.2021)

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