BaFin News: Inviniti AG Freiburg kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
dpa-AFX · Uhr
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Inviniti AG Freiburg, Freiburg im Breisgau, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften erteilt hat
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (13.06.2019)
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