Beherbergungsverbot nun doch vor Bundesverfassungsgericht

Reuters · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Karlsruhe (Reuters) - Hin und Her beim höchsten deutschen Gericht: Das Bundesverfassungsgericht muss sich nun doch mit dem in Schleswig-Holstein geltenden Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten beschäftigen.

Am Montag ging ein neuer Eilantrag gegen die umstrittene Verordnung ein, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Wenige Stunden zuvor hatte eine Familie aus Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen ihren am Freitag gestellten Antrag wieder zurückgenommen. "Die Dinge überschlagen sich", sagte der Sprecher. Wann das Bundesverfassungsgericht über den Antrag entscheiden wird, ist noch offen.

In Schleswig-Holstein gilt weiterhin, dass Touristen aus Risikogebieten nur dann in dem Bundesland übernachten dürfen, wenn sie einen negativen Test vorlegen können. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hatte die entsprechende Verordnung am 15. Oktober im Eilverfahren bestätigt. Dagegen geht nun ein Beschwerdeführer aus Tübingen vor. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Brandenburg haben die Oberverwaltungsgerichte das Beherbergungsverbot in der vergangenen Woche gekippt. Daraufhin verzichteten weitere Bundesländer auf die Verordnung.

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