Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

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Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Die Nidda Healthcare Holding AG, München, Deutschland ("Bieterin") hat am 19. Juli 2017 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft, Bad Vilbel, Deutschland ("STADA AG"), zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen Namensaktien (Stammaktien) der STADA AG (ISIN DE0007251803) ("STADA-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 65,53 je Aktie veröffentlicht. Darüber hinaus sollen die Aktionäre der STADA AG an der von dem Vorstand der STADA AG für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr vorgeschlagenen Dividende in Höhe von EUR 0,72 je Aktie der STADA AG partizipieren. Soweit der jeweilige Vollzug der zum Verkauf in das Übernahmeangebot eingereichten STADA-Aktien vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung der STADA AG stattfindet, die über die Gewinnverwendung für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr entscheidet, wird die Geldleistung für diese zum Verkauf eingereichten STADA-Aktien um EUR 0,72 je STADA-Aktie erhöht auf EUR 66,25 je STADA-Aktie.

Die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots endete am 16. August 2017, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG
Bei Ablauf der Annahmefrist am 16. August 2017, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ("Meldestichtag"), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 39.749.517 STADA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 63,76 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG (einschließlich eigener Aktien). Für Zwecke der von der Bieterin gesetzten Mindestannahmeschwelle entspricht dies nach der Bestimmung in Ziffer 12.1.2 der Angebotsunterlage einer Annahmequote von ca. 63,85 % des Grundkapitals der STADA AG abzüglich der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage gehaltenen 84.311 eigenen Aktien der STADA AG.
Weder die Bieterin noch noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen halten STADA-Aktien oder nach §§ 25, 25a WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf die STADA AG. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine Stimmrechte aus STADA-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet. Weitere Annahmefrist

Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG können alle Aktionäre der STADA AG, die das Übernahmeangebot bisher nicht angenommen haben, das Übernahmeangebot noch innerhalb von zwei Wochen nach der hiermit erfolgten Bekanntmachung, d.h. bis zum

September 2017, 24:00 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main)

nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage annehmen.

III. Angebotsbedingungen des Übernahmeangebots

Die Vollzugsbedingungen unter der Ziffer 12.1.2 (Mindestannahmeschwelle), der Ziffer 12.1.3 (Kein Beschluss über eine Dividende, die den vom Vorstand der STADA empfohlenen Betrag übersteigt), der Ziffer 12.1.4 (Keine wesentliche Kapitalerhöhung) und der Ziffer 12.1.5 (Kein Insolvenzverfahren) der Angebotsunterlage sind bei Ablauf der Annahmefrist eingetreten. Die unter Ziffer 12.1.1(a) bis (c) der Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen (Fusionskontrollrechtliche Freigaben durch die Europäische Kommission, China und Montenegro) sind bereits, wie am 20. Juli 2017 (Montenegro), am 26. Juli 2017 (China) und am 10. August 2017 (Europäische Kommission) mitgeteilt, eingetreten. Damit sind alle Vollzugsbedingungen des Übernahmeangebots eingetreten.

München, 18. August 2017

Nidda Healthcare Holding AG

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