Brexit: Ein Rückzieher vom Austritt geht wohl verblüffend schnell
Manchmal können die Dinge schneller gehen als man so denkt. Sollte sich Großbritannien für einen Rücktritt vom Rücktritt entscheiden, was aktuell eher unwahrscheinlich ist, dann wäre dafür nicht viel nötig.
Einseitiges Rückzugsrecht
Großbritannien könnte aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof den Brexit-Antrag einseitig zurückziehen und das Austrittsverfahren damit stoppen. Dies gelte bis zum Abschluss eines Austrittsabkommens, erklärte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am Dienstag in Luxemburg. Voraussetzung sei unter anderem, dass die Rücknahme im Einklang mit verfassungsrechtlichen Vorschriften in Großbritannien entschieden und dem Europäischen Rat förmlich mitgeteilt werde.
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Anfrage aus Schottland
Das oberste schottische Zivilgericht hatte den Europäischen Gerichtshof um eine Bewertung gebeten. Großbritannien hatte im März 2017 offiziell seine Absicht zum Austritt aus der Europäischen Union bekanntgegeben. Damit begann ein zweijähriges Verfahren nach Artikel 50 der EU-Verträge, das regulär mit dem Brexit am 29. März 2019 endet. Aus Sicht des Gutachters könnte Großbritannien dies aber noch selbstständig stoppen, also ohne Zustimmung der übrigen EU-Staaten.
OnVista/dpa-AFX
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