Britische Firmen sehen sich im Streit um Corona-Policen als Sieger

Reuters · Uhr

London (Reuters) - Im Musterverfahren um die Gültigkeit von Betriebsunterbrechungs-Versicherungen in der Corona-Pandemie hat ein Londoner Gericht zugunsten der geschädigten Unternehmen entschieden.

Einige große Versicherer hätten die Ansprüche zehntausender kleiner und mittelgroßer Firmen, die wegen der Corona-Pandemie vorübergehend schließen mussten, zu Unrecht zurückgewiesen, urteilten die Richter am Dienstag. Die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA erklärte, das Gericht habe in seinem 162-seitigen Urteil in den meisten Punkten den Kunden Recht gegeben. Die für den Verbraucherschutz zuständige Behörde hatte das Musterverfahren im Juni selbst angestrengt und acht Versicherer ausgewählt, deren Vertragsklauseln unter die Lupe genommen werden sollten, um den Klägern eine Prozessflut zu ersparen.

Insgesamt könnten 370.000 Versicherungskunden mit Ansprüchen in Milliardenhöhe von dem Urteil profitieren. Zu den beklagten Versicherern zählen Hiscox, RSA, QBE und Zurich, insgesamt haben 60 Unternehmen 700 verschiedene Betriebsunterbrechungs-Policen verkauft. Sollten Versicherer oder die betroffenen Unternehmen in Berufung gehen, könnte das Verfahren in einer Sprungrevision sofort beim obersten Gericht des Landes, dem Supreme Court, landen.

Die Versicherer und ihr Branchenverband ABI beurteilten die mit Spannung erwartete Entscheidung anders: Die ABI erklärte, das Gericht habe Kunden und Versicherern in den wichtigsten Punkten zu gleichen Teilen Recht gegeben. Der Versicherer Hiscox gab an, er müsse nach dem Urteil für ein Viertel seiner 34.000 verkauften Betriebsunterbrechungs-Policen zahlen. Das werde weniger als 100 Millionen Pfund kosten - bisher habe er mit bis zu 250 Millionen Pfund gerechnet. Die meisten Versicherer haben sich auf den Standpunkt gestellt, dass sie in den meisten Fällen für staatlich verordnete Betriebs- oder Restaurant-Schließungen infolge der Pandemie nicht zahlen müssen. Dafür seien die Policen nie gedacht gewesen. Betreiber von Hotels, Nachtlokalen, Schönheitssalons oder Veranstaltungsagenturen bangen dagegen um ihre Existenz, wenn ihre Versicherer nicht zahlen.

Der Streit um den Schutz vor Betriebsschließungen hat auch in Deutschland die Gerichte erreicht. Am Donnerstag werden vor dem Münchner Landgericht die ersten Urteile zu Klagen von Wirten behandelt. In Deutschland gibt es jedoch keine Musterverfahren, weil die Versicherungsverträge anders als in Großbritannien nicht standardisiert sind. Schließungen aufgrund von Epidemien oder Krankheiten sind zudem nicht von Betriebsunterbrechungs-Policen gedeckt, die etwa bei Bränden oder Maschinenschäden einspringen. Solche Schäden werden vielmehr über Betriebsschließungs-Policen abgedeckt.

Neueste exklusive Artikel