Bundestag hebt Immunität von Nüßlein erneut auf

Reuters · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Berlin (Reuters) - Der Bundestag hat in der Maskenaffäre die Immunität des Abgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben und macht damit den Weg für das Einfrieren von Vermögen frei.

Das Parlament erteilte am Donnerstag die Genehmigung "zum Vollzug gerichtlicher Vermögensarrest- und Durchsuchungsbeschlüsse". Dem früheren stellvertretenden CDU/CSU-Fraktionschef wird vorgeworfen, dass er über eine Beratungsfirma mehr als 600.000 Euro für die Vermittlung staatlicher Aufträge an einen Schutzmasken-Hersteller kassiert haben soll. Vermögenswerte in dieser Größenordnung will die Generalstaatsanwaltschaft München nun einfrieren. Falls nötig, könnte es in dem Zusammenhang zu Durchsuchungen kommen.

Nüßlein hatte wegen der Affäre Anfang März zunächst seinen Fraktionsposten aufgegeben und angekündigt, nicht mehr für den Bundestag kandidieren zu wollen. Die Vorwürfe selbst weist er zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte Anfang März nach Razzien von einem Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gesprochen.

Insgesamt ermittelt die Generalstaatsanwalt gegen fünf Beschuldigte; neben Nüßlein ist darunter auch der bayerische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter. Einer der Beschuldigten saß zeitweise in Untersuchungshaft, befindet sich inzwischen aber wieder auf freiem Fuß. In dem Fall geht es um millionenschwere Geschäfte mit Corona-Schutzausrüstung.

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