DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltskanzlei: Wirecard AG - Anleger haben Möglichkeit des Schadensersatz (deutsch)

EQS GROUP · Uhr

Leipold Rechtsanwaltskanzlei: Wirecard AG - Anleger haben Möglichkeit des Schadensersatz

^ DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltskanzlei / Schlagwort(e): Rechtssache/Insolvenz Leipold Rechtsanwaltskanzlei: Wirecard AG - Anleger haben Möglichkeit des Schadensersatz

26.06.2020 / 10:30 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die letzte Woche war für die Anleger bei der Wirecard AG ein schlechter Traum. Ihr Investment hat sich praktisch über Nacht in Luft aufgelöst und fand seine Spitze im gestrigen Insolvenzantrag der Wirecard AG beim AG München.

Was bedeutet dies für die Anleger der Wirecard AG die in deren Aktien, Anleihen und Derivaten Geld angelegt haben?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold mit Standorten in Hamburg und Bayern erklärt wie folgt: " Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die Gesellschaft besteht weiter fort, auch wenn in der Insolvenz diese Forderungen hinten anstehen müssen."

"Wir haben derzeit Anzeichen dafür, dass aber werthaltige Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer EY und möglicherweise sogar die BaFin bestehen könnten. Bei letzterer hat sogar der oberste Chef erhebliche Fehler eingeräumt." so Leipold weiter.

Die Wirtschaftsprüfer haben anscheinend über mehrere Jahre falsche Jahresabschlüsse testiert. Anlegern wurden dadurch Informationen vorenthalten, in dessen Kenntnis sie das Investment nicht getätigt hätten.

Ansprüche auf Schadensersatz können sich daher für alle Anleger ergeben die zwischen dem 24.02.2016 und dem 18.06.2020 Wertpapiere gehandelt haben.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael Leipold, hat sich seit 17 Jahren auf die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen bei gescheiterten Geldanlagen spezialisiert. Die Kanzlei prüft kostenlos die Erfolgsaussichten bei jedem einzelnen Interessenten. Sollte eine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein, gehört die kostenlose Deckungsanfrage zum Service der Kanzlei. Für alle geschädigten Anleger ohne Rechtsschutz, gibt es Pauschalangebote.


26.06.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


1079793 26.06.2020

°

Neueste exklusive Artikel