„Es gibt keinen Grund für einen Wechsel der 34f-Aufsicht“

Fundresearch · Uhr

Herr Wirth, am 1. Januar 2021 geht die Neu-Fassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) über. Wenn es so kommt, wie es in einem aktuellen Gesetzesentwurf bereits geplant ist, über den das Bundeskabinett am Mittwoch debattieren wird, werden sich Vermittler und Berater mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen müssen. Die BaFin übernimmt dann die Aufsicht. Bisher war das die Aufgabe der örtlichen IHKs. Ist das der richtige Schritt zur passenden Zeit?

Norman Wirth: Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat dazu eine klare Haltung: Wir fordern eine einheitliche Aufsicht aller freien und unabhängigen Versicherungs- und Finanzvermittler gemäß §§ 34d, 34f und 34i GewO unter dem Dach der IHKs. Ein Wechsel der gewerberechtlichen § 34f Vermittleraufsicht hin zur BaFin ist nicht der richtige Schritt. Deshalb gibt es auch keinen passenden Zeitpunkt dafür.

Das Finanzministerium begründet den geplanten Wechsel hin zur BaFin damit, dass die Aufsicht unter dem Dach der BaFin qualitativ einheitlich stattfinden soll und die Verbraucher damit besser geschützt seien. Sind das keine guten Argumente?

Norman Wirth: Es wären gute Argumente, wenn sie stichhaltig wären. Aber es gibt keine Belege dafür, dass die jetzige Aufsichtspraxis ineffektiv oder zum Nachteil der Verbraucher wäre. Es ist kein großer Schadensfall bekannt, der durch Finanzanlagenvermittler verursacht worden wäre - geschweige denn, ein Fall, der bekannt geworden wäre und in dem die Aufsicht versagt hätte. Es gibt also gar keinen Anlass und damit auch keinen nachvollziehbaren Grund für einen Wechsel der Aufsicht. Die Aufsicht wird durch diesen Schritt vermutlich sogar schlechter und mit Sicherheit teurer als bisher.

Die Aufsicht wird schlechter? Wie kommen Sie darauf? 

Norman Wirth: Es sind Erfahrungswerte. Die gewerberechtliche Aufsicht der § 34f Vermittler durch die IHKs hat in den vergangenen Jahren offen nachweisbar gut funktioniert: Skandale und Missbrauch durch Vermittler sind nicht bekannt. Mit solch einer positiven Bilanz kann sich die BaFin leider nicht schmücken: Es gab zuletzt gleich eine ganze Reihe von Produkt- und Institutsskandalen. Infinus, Prokon, S&K, P&R oder auch die Deutsche Bank sind einige Beispiele für Fälle, bei denen die BaFin in ihrer Aufsichtsfunktion gefordert gewesen wäre, das Schlimmste aber nicht verhindern konnte.

Und warum sollte die Aufsicht durch die BaFin in Zukunft teurer werden als die Aufsicht durch die IHKs?

Norman Wirth: Es ist zwar noch unsicher, welche Kosten beim Wechsel der Aufsicht zur BaFin auf den einzelnen § 34f Vermittler zukommen. Aktuell ist von insgesamt 38 Million Euro pro Jahr die Rede. Wobei es leider keine belastbare Kostenkalkulation gibt, die erklärt, wie diese Zahl zustande gekommen ist. Aber nehmen wir mal an, die Zahl wäre realistisch. Dann ist bereits absehbar, dass die Kosten steigen werden. Denn laut Referentenentwurf des BMF werden die Vermittler die Kosten der Umstellung und der Aufsicht tragen. Das bedeutet, dass auf jeden der rund 38.000 Vermittler nach §34f etwa 1.000 Euro jährlich an Kosten für die Beaufsichtigung durch die BaFin anfallen werden. Derzeit zahlen die Vermittler im Durchschnitt 550 Euro pro Jahr dafür, dass ein Wirtschaftsprüfer die Ordnungsmäßigkeit prüft und der IHK Ordnungsamt meldet. Mit anderen Worten: Die Kosten werden sich für jeden Einzelnen ungefähr verdoppeln.Für viele Finanzvermittler wird das das Aus bedeuten.

Warum glauben Sie, dass eine Erhöhung der Kosten für die Aufsicht durch die BaFin gleich das Aus für viele Vermittler bedeutet?

Norman Wirth: Für viele Berater mit einer § 34f-Lizenz ist die Vermittlung von Fonds nur ein Nebenerwerb. Zusätzliche Kosten für die Beaufsichtigung des Geschäfts stehen da schnell nicht im richtigen Verhältnis zum Umsatz. Daher gehe ich davon aus, dass sich viele 34f-ler ernsthaft überlegen, ob sich die Fondsvermittlung noch für sie lohnt. Wir haben im Vorfeld einmal eine Umfrage unter unseren Mitgliedern gemacht: Das Ergebnis Rund 49 Prozent der 34f-ler spielen mit dem Gedanken, ihre Lizenz nicht zu verlängern, wenn die BaFin die Aufsicht wie geplant übernimmt. Käme es tatsächlich so, würden sich die Kosten für jeden einzelnen verbliebenen Vermittler noch einmal deutlich erhöhen. Denn der Gesamtkostenblock für die BaFin bleibt ja. Es würde sich nur die Anzahl derjenigen verringern, die diese Kosten zu tragen haben. Es ist eine Abwärtsspirale. Je weniger Vermittler, desto höher die Kosten. Und eine Verbesserung des Verbraucherschutzes würde das auf jeden Fall nicht bedeuten. Im Gegenteil.

Täte eine Marktbereinigung der Branche nicht sogar gut? 

Norman Wirth: Nein. Denn wenn sich die Anlageberatung in Zukunft auf die großen Bankinstitute konzentriert, kann das auch aus Sicht von Verbraucherschützern kein Fortschritt sein. § 34f Vermittler bauen über Jahre hinweg intensive Kundenbeziehungen auf. Sie sind erster Ansprechpartner für ihre Kunden und kennen oft deren individuellen Hintergrund. In diesem Rahmen kann eine gute Beratung stattfinden, die auf die Bedürfnisse der Kunden eingeht. Das sieht bei den großen Instituten ganz anders aus, schon allein dadurch, dass die Ansprechpartner für die Kunden häufig wechseln. Dazu kommt der hohe Vertriebsdruck in den Finanzinstituten. Viele Vermittler sind ja ehemalige Banker, die das nicht gut fanden und ihre Kunden besser beraten wollten. Deshalb haben sie ihre Arbeitgeber verlassen. Jetzt sollen sie dafür bestraft werden, während die Banken so weitermachen wie bisher. 

Was raten Sie Vermittlern, falls das Gesetz so verabschiedet wird, wie es der aktuelle Referentenentwurf vorsieht? 

Norman Wirth: Man sollte erst einmal Ruhe bewahren. Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein verabschiedetes Gesetz. Der Gesetzentwurf muss erst durch den Bundestag. Da kann noch viel passieren. Sollte es dann tatsächlich so kommen, haben Vermittler mehrere Optionen. Sie können zum Beispiel die Lizenz zurückgeben und als Tippgeber fungieren. Das heißt, sie empfehlen Kunden an Vermittler mit Lizenz, die die entsprechenden Produkte oder Betreuungsleistungen anbieten. Ein anderer Weg ist es, unter das Haftungsdach von Vertriebsgesellschaften zu schlüpfen, um sich Aufwand und Kosten zu sparen. Und es wird sicher auch eine Gruppe von erfahrenen Vermittlern geben, die ihren ohnehin nahenden Ruhestand einfach um ein paar Jahre vorziehen. 

Herr Wirth, vielen Dank für dieses Gespräch.

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