Etwa ein Fünftel der Firmen erfüllt Sorgfaltspflicht in Lieferketten

Reuters · Uhr

- von Holger Hansen und Markus Wacket

Berlin (Reuters) - In Deutschland erfüllt nur etwa ein Fünftel von rund 7400 Unternehmen mit über 500 Beschäftigten die Vorgaben zum Schutz der Menschenrechte in ihren Lieferketten.

Dies geht aus einem der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vorliegenden Ergebnispapier einer Unternehmenserhebung hervor, die im Auftrag der Bundesregierung zur Überprüfung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Wirtschaft und Menschenrechte erstellt wurde. Die Gruppe der sogenannten Erfüller menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten habe sich im Vergleich zu einer ersten Erhebung 2019 "in ihrer Größenordnung nicht maßgeblich verändert", heißt es darin. Seinerzeit konnten 17 bis 19 Prozent der Unternehmen darlegen, dass sie die Anforderungen des NAP angemessen umsetzten.

Das Ergebnispapier ist Grundlage für Überlegungen in der Bundesregierung, den Schutz von Menschenrechten in den Lieferketten gesetzlich vorzuschreiben. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) wollen am Nachmittag nach Angaben aus Regierungskreisen entsprechende Eckpunkte ankündigen, die im August vom Kabinett verabschiedet werden sollen. Wirtschaftsverbände lehnen das Vorhaben ab. Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat Vorbehalte.

Mit der Überprüfung der Umsetzung des NAP hatte das Auswärtige Amt ein Konsortium unter Leitung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) beauftragt, das dazu von März bis Ende Mai 2020 Fragebögen an 2254 von 7396 betroffenen Unternehmen verschickte. Davon haben 455 Firmen geantwortet, wie aus der EY-"Ergebnisindikation" hervorgeht. Zum Zeitpunkt der Erhebung von März bis Ende Mai "haben deutlich weniger als 50 Prozent der Unternehmen (...) die im NAP beschriebenen Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt angemessen in ihre Unternehmensprozesse integriert", heißt es als zentrales Ergebnis der repräsentativen Erhebung. Die endgültigen Ergebnisse würden am 11. August im Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung vorgestellt.

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