EU legt Kriterien für nachhaltige Investitionen fest

dpa-AFX · Uhr

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU hat konkrete Kriterien für klimafreundliche Investitionen festgelegt. In der Nacht zu Donnerstag wurde ein Rechtsakt angenommen, der Details der sogenannten Taxonomie regelt. Die EU-Staaten ließen um Mitternacht eine Frist verstreichen, um ihn abzulehnen. Darin wird etwa festgelegt, wann Wasserkraftwerke als nachhaltig gelten können. Es gibt auch Kriterien für umweltfreundliche Bioenergie und Forstwirtschaft. Ob Gas und Atomkraft sowie bestimmte landwirtschaftliche Aktivitäten nachhaltig sein können, wird allerdings noch nichts festgelegt. Dafür will die EU-Kommission bis Ende des Jahres einen weiteren Rechtsakt vorlegen. Der erste Akt wird am 1. Januar 2022 offiziell in Kraft treten.

Die Taxonomie ist umstritten, da sie Weichen für große Finanzströme stellt. Sie definiert, welche Bereiche der Wirtschaft klimafreundlich sind. Bürger und Investoren sollen so klare Informationen über nachhaltige Finanzprodukte erhalten - das soll dabei helfen, die für die Klimawende benötigten Milliarden zu mobilisieren./dub/DP/zb

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