Extra-Kosten für SMS-TAN beim Online-Banking rechtens?
BGH verkündet Urteil
Karlsruhe (dpa) - Beim Online-Banking lassen sich etliche Kunden ihre Transaktionsnummern (TAN) per SMS aufs Handy schicken - mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) entscheidet sich heute, ob Institute dafür extra kassieren dürfen.
Die Verbraucherzentralen wollen ein Grundsatz-Urteil erstreiten und haben stellvertretend die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat. Zusätzlich fielen für jede SMS-TAN zehn Cent an. Auch andere Banken und Sparkassen lassen sich nach Auskunft der Dachverbände den SMS-Versand bezahlen.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer müsste der Service dagegen inklusive sein. Denn beim Online-Banking muss jede Transaktion aus Sicherheitsgründen mit Eingabe einer TAN bestätigt werden. Verhandelt wurde in Karlsruhe am 13. Juni. (Az. XI ZR 260/15)
BGH-Ankündigung zur Verhandlung am 13. Juni
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 29. Mai 2015