Finanzausschuss schränkt Vorteile für Immobilien-Gesellschaften ein

Reuters · Uhr

Berlin (Reuters) - Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Finanzausschuss des Bundestages Einschränkungen für ein umstrittenes Sparmodell bei der Grunderwerbsteuer auf den Weg gebracht.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Ausschuss am Mittwoch eine Reform sogenannter Share Deals. Dabei geht es um Steuervorteile beim Immobilienerwerb über Gesellschaftsanteile. Damit können Käufer die Grunderwerbsteuer umgehen, die in den Bundesländern bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises ausmacht. Die Steuer soll nun fällig werden, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer Immobilien-Gesellschaft den Eigentümer wechseln. Bisher tritt die Steuerpflicht nur ein, wenn 95 Prozent der Anteile binnen fünf Jahren verkauft werden.

"Damit kommen wir endlich weiter im Kampf gegen Steuertrickserei", sagte SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe der Nachrichtenagentur Reuters. "Als SPD wären wir gerne weitergegangen und haben eine Absenkung der Schwelle auf 75 Prozent gefordert." In dem Gesetz seien jedoch weitere Einschränkungen für Share Deals. "Zahlreiche steuervermeidende Share Deals, wie wir sie etwa in Berlin beobachten, werden dann nicht möglich sein", sagte die Berliner Bundestagsabgeordnete. Mit einer Börsenklausel werde sichergestellt, dass der Aktienhandel an einer Börse nicht beiläufig die Steuer auslöse.

Die Reform soll kommende Woche vom Bundestag beschlossen werden und zum 01. Juli in Kraft treten. Den Ländern entgehen durch die bisherigen Steuervorteile für Share Deals nach Schätzungen Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Dabei wird eine Immobilie nicht direkt verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht. Ein Käufer erwirbt dann nicht das Gebäude, sondern Anteile an der Gesellschaft.

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