Gericht kippt Schulpflicht - Viertklässler in Hessen können zu Hause bleiben
Frankfurt (Reuters) - Die Viertklässler in Hessen müssen kommende Woche doch nicht wieder in die Schule.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof setzte die Schulpflicht für die betroffenen Grundschüler in einer Eilentscheidung außer Kraft, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Schüler der vierten Jahrgangsstufe würden im Vergleich zur überwiegenden Zahl der Schüler, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai gänzlich untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt. Dadurch würde sie in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt. Mit Ausnahme der Viertklässler seien sämtliche Schüler, die sich keiner Abschlussprüfung unterziehen müssten, von der Schulpflicht befreit und müssten sich somit keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen.