IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
IMMOFINANZ AG: Sonstige ZulassungsfolgepflichtenIMMOFINANZ AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
08.03.2018 / 14:06
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IMMOFINANZ AG: Aktienrückkaufprogramm 1/2018
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs 1a AktG,
§ 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 5 Veröffentlichungsverordnung 2018
IMMOFINANZ AG beabsichtigt, ein Rückerwerbsprogramm für eigene Aktien auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 01.06.2017 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen. Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 1/2018 erfolgen durch IMMOFINANZ AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften.
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG:
01.06.2017
Tag und Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 01.06.2017 über ein Informationsverbreitungssystem gemäß §§ 118 Abs 1 Z 9 iVm 1 Z 22 und 119 Abs 9 BörseG 2018 iVm § 11 Veröffentlichungs- und Meldeverordnung (nunmehr § 2 Verbreitungs- und Meldeverordnung 2018)
Beginn und voraussichtliche Dauer:
Voraussichtlich 14.03.2018 bis längstens 31.12.2018
Aktiengattung:
Inhaberaktien (ISIN AT0000809058)
Beabsichtigtes Volumen:
bis zu 15 Mio. Stück Aktien, entsprechen rund 1,34% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft.
Erwerbspreis:
Als Preisobergrenzen pro Aktie gelten kumulativ:
(i) 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangen 10 Handelstage an der Wiener Börse; und
(ii) EUR 2,81.
Preisuntergrenze: mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).
Art des Rückerwerbs:
Erwerb über die Börse.
Zweck des Rückerwerbs:
Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 01.06.2017.
Auswirkungen auf Börsezulassungen der IMMOFINANZ-Aktien: Keine
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016) einzuhalten hat.
Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der IMMOFINANZ AG (https://www.immofinanz.com/de/investor-relations/aktie/ aktienrueckkaufprogramm) veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von IMMOFINANZ-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von IMMOFINANZ- Aktien anzunehmen.
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Bettina Schragl
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