Kabinett beschließt bundesweite Regeln zum Recycling von Baustoffen

dpa-AFX · Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundeskabinett hat erstmals bundesweit einheitliche Regeln für den Einsatz von mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter beschlossen. Mit der am Mittwoch auf den Weg gebrachten Mantelverordnung sollen auch für die Beseitigung der darin enthaltenen Schadstoffe künftig deutschlandweit die gleichen Regeln gelten. Ziel ist es, durch einheitliche Standards das Recycling von Bauabfällen zu verbessern. Vorgesehen sind auch einheitliche Vorgaben für das Verfüllen von "obertägigen Abgrabungen", gemeint sind etwa ehemalige Sand- und Kiesgruben.

"Mit dieser Verordnung wird die Bauwirtschaft immer mehr zur Kreislaufwirtschaft", sagte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). In mineralischen Bauabfällen stecke "enormes Recycling-Potenzial".

Bau- und Abbruchabfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland. Mit 250 Millionen Tonnen im Jahr machen sie 60 Prozent des gesamten Müllaufkommens aus.

Die Bauaktivität steige von Jahr zu Jahr, sagte Schulze. Gleichzeitig gebe es einen Materialmangel, weshalb Ersatzbaustoffen eine besondere Bedeutung zukomme. "Werden Ersatzbaustoffe beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau eingesetzt, sparen wir große Mengen Primärbaustoffe und schonen natürliche Ressourcen", sagte sie.

Je mehr Baustoffe recycelt würden, desto weniger Flächen müssten für die Rohstoffgewinnung erschlossen werden. Bundesweit einheitlichere Regeln sollen den Recyclingprozess befördern. Derzeit hat jedes der 16 Bundesländer eigene Regeln für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen.

Insgesamt hat es 15 Jahre gedauert, um die nun beschlossene Mantelverordnung auf den Weg zu bringen. Es gab unter anderem Widerstände aus Bundesländern wie Bayern, da die dortige Bauwirtschaft zunächst wirtschaftliche Nachteile durch einheitliche Bundesregeln befürchtete.

Als Kompromiss sieht die jetzige Verordnung die Möglichkeit von Ausnahmeregeln je nach örtlichen Gegebenheiten vor, eine sogenannte Länderöffnungsklausel. In Kraft treten soll die Mantelverordnung erst nach einer zweijährigen Übergangsfrist. Zuvor muss sie noch den Bundestag passieren und vom Bundesrat verabschiedet werden./faa/DP/he

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